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Wiesenbronn: Neue Hebesätze für die Grundsteuer in Wiesenbronn

Wiesenbronn

Neue Hebesätze für die Grundsteuer in Wiesenbronn

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    Erneut auf der Tagesordnung des Wiesenbronner Gemeinderates, diesmal in Form einer Bauvoranfrage,  war das Bauvorhaben auf dem Anwesen "Kleinlangheimer Straße 2". Es gab bereits Diskussionen aufgrund der benachbarten ehemaligen Synagoge.
    Erneut auf der Tagesordnung des Wiesenbronner Gemeinderates, diesmal in Form einer Bauvoranfrage, war das Bauvorhaben auf dem Anwesen "Kleinlangheimer Straße 2". Es gab bereits Diskussionen aufgrund der benachbarten ehemaligen Synagoge. Foto: Winfried Worschech

    Vorgestellt und einstimmig beschlossen wurden in der jüngsten Sitzung des Wiesenbronner Gemeinderats die neuen Grundsteuerhebesätze. VG-Kämmerin Antje Rupp ging auf die wesentlichen Punkte und auf den bisherigen Hebesatz ein, der bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und B (Grundstücke) bei 280 Prozent "und damit unter dem bayernweiten Durchschnitt lag". Aufgrund der Einführung der Grundsteuerreform mussten nun neue Hebesätze festgelegt werden, "die möglichst aufkommensneutral sein sollen, um die Grundsteuereinnahmen stabil zu halten", so Rupp.

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