Aufgrund rückläufiger Fallzahlen von Geflügelpest in Bayern hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seine Risikoeinschätzung bezüglich der Gefahr des Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände geändert. Darüber informiert das Landratsamt Kitzingen in einer Pressemitteilung. Somit könne ab 29. April die präventive Stallpflicht für Hausgeflügel im Landkreis beendet werden.
Kitzingen