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Marktsteft: Wenn der Amtsschimmel wiehert: Ohne Verlängerung erlischt die Betriebsgenehmigung für den Kindergarten

Marktsteft

Wenn der Amtsschimmel wiehert: Ohne Verlängerung erlischt die Betriebsgenehmigung für den Kindergarten

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    Auch eine Containerlösung als Übergang für die Kindergartenerweiterung braucht eine Baugenehmigung. Da diese nur befristet erteilt wird, muss sie, wenn nicht schnell eine bauliche Erweiterung folgt, wie etwa in Marktsteft, verlängert werden, was ärgerlich ist.
    Auch eine Containerlösung als Übergang für die Kindergartenerweiterung braucht eine Baugenehmigung. Da diese nur befristet erteilt wird, muss sie, wenn nicht schnell eine bauliche Erweiterung folgt, wie etwa in Marktsteft, verlängert werden, was ärgerlich ist. Foto: Robert Haaß

    Was tun, wenn in einer Kommune, wie der Stadt Marktsteft, kaum neues Bauland ausgewiesen werden kann? "Nachverdichten" ist da das Lieblingswort von Stadtrat Dieter Haag. Dass die Marktstefter Bürger beim "Nachverdichten" durchaus kreativ sind, zeigte die Stadtratssitzung am Dienstagabend, in der es vor allem um Bauanträge ging.

    Seit der Einführung des Ratsinformationssystems in der VG Marktbreit haben die Räte auch Zugriff auf die Bauanträge in digitaler Form, so dass die drei Ausfertigungen nicht erst am Sitzungstag analog auf den Tisch kommen und dann von den Entscheidungsträgern umlagert studiert werden können. Und wer möchte, der kann sich im Vorfeld sogar vor Ort kundig machen. Was alles zur Verschlankung der Sitzungsdauer führt.

    Anfrage könnte "Begehrlichkeiten" wecken

    "Begehrlichkeiten" wecken könnte eine Bauvoranfrage für ein Wohnhaus in der Gartenstraße. Mit der Bebauung entlang der Straße endet quasi auch die Baugrenze des Bebauungsplans, dahinter ist Grünland bis zum Main. Der Bauwerber möchte auf dem Grundstück, hinter dem Bestand, ein weiteres Wohngebäude errichten. Das liegt zumindest zum Teil außerhalb des Bebauungsplans, könnte aber als Abrundung gewertet werden. Die Erschließung muss über das vorne gelegene Grundstück erfolgen, ist aber mit einer möglichen Breite von 2,91 Metern recht knapp, da die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge drei Meter betragen sollte.

    Die "Begehrlichkeiten", die Lang einerseits in diesem Beispiel sieht, kann für ihn aber auch eine "Chance" sein für eine Stadt, die sich mit Ausweisung von Bauland schwer tut. Die Zustimmung erfolgte einstimmig, das letzte Wort hat das Landratsamt.

    Ein "Austragshäusla", so Dieter Haag, soll auf einem Grundstück nahe der Herrnstraße entstehen. Dem hatte die Räte schon grundsätzlich zugestimmt, nachdem jetzt auch die Erschließung geklärt und das Landratsamt ebenfalls Zustimmung signalisierte, bestätigten Rätinnen und Räte ihre Entscheidung. Der Vorteil: "Das Bestandshaus wird für die nächste Generation frei gemacht", so Haag.

    Baugenehmigung der Container ist abgelaufen

    Bei einer Bauvoranfrage im Hausackerweg stimmten die Räte zwar zu. Da das Anwesen aber außerhalb der Baugrenze und innerhalb des Immissionsschutzradius eines landwirtschaftlichen Betriebs liegt, hängt eine Bebauung von einer Befreiung davon ab, was nicht im Ermessen der Stadt liegt.

    Seit dem Jahr 2015 besteht aus Platzgründen im Kindergarten eine Containerlösung. Diese "Zwischenlösung" hatte eine befristete Baugenehmigung, die zu Jahresbeginn abgelaufen war und nun verlängert werden muss. Ansonsten erlischt die Betriebsgenehmigung für den Kindergarten. Die entsprechenden Anträge werden nun beim Landratsamt gestellt. Dieter Lang dazu: "Hier wiehert wieder der Amtsschimmel, das ist Bürokratie hoch drei."

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