Es hätte alles so schön sein können: Endlich geht in Deutschland auch mal etwas schnell. Ein beschleunigtes Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen für kleinere Flächen – das klang zu gut, um wahr zu sein. Und genau so kam es dann auch: Kaum erlaubte der Paragraf 13 b des Baugesetzbuchs (BauGB) die Beschleunigung, gab es auch schon wieder die Vollbremsung. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) kassierte das beschleunigte Verfahren ein. Dem Versuch, sich zu beeilen, wurde der "Rechtswidrig"-Stempel aufgedrückt, weil das Gericht auf den bisherigen Gutachter-Standards besteht, zum Beispiel aus Gründen des Naturschutzes. Diese Gutachten bedeuten mehr Aufwand und brauchen mehr Zeit.
Dettelbach