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MAIN-SPESSART: 15-Jährige von Pornofotos geschockt

MAIN-SPESSART

15-Jährige von Pornofotos geschockt

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    Es ist ein eher unscheinbarer Mann, der an diesem Tag im grauen Anzug auf der Anklagebank sitzt. Hohe Stirn, gepflegte Erscheinung. Er weiß sich gut auszudrücken und bestreitet höflich, aber bestimmt, jemals Kinderpornografie auf seinem Computer gespeichert oder mit einer Sandra aus Rastatt gechatet zu haben.

    Dieser vermeintliche Chat im August 2006 ist der Auslöser des Verfahrens. Der damals 56 Jahre alte Mann soll in einem Chatroom der damals 15-Jährigen geschrieben haben, Mädchen in ihrem Alter kämen zu ihm, um für Geld mit ihm zu schlafen. Außerdem stehe er auf drei bis vierjährige Kinder. Zusätzlich soll der Angeklagte Bilder von sich, pornografische Bilder und Aufnahmen, die sein erigiertes Geschlechtsteil vor kinderpornografischen Bildern zeigten, per Internet übermittelt haben.

    Weil das Mädchen daraufhin angeekelt zur Polizei ging, kam es zu einer Hausdurchsuchung beim Angeklagten. Auf seinem Computer fanden die Ermittler rund 2800 Bilder mit weicher und harter Pornografie; bei 300 der Aufnahmen handelte es sich um Kinderpornografie.

    „Das stimmt nicht“, sagt der Angeklagte. Er räumt ein, dass er zwar gechattet habe, aber niemals mit Minderjährigen. Auf seinem PC seien zwar Pornos gespeichert gewesen, aber keine Kinderpornos.

    Daraufhin verliest der Richter die ICQ-Profilbeschreibung des Mannes, die der Provider den Ermittlern zur Verfügung stellte. Darin sucht der 58-Jährige Frauen, die sich devot auf ihren Körper reduzieren lassen, auch ganz Junge oder Anfängerinnen, aber nur noch mit Kamera oder nach Telefonkontakt.

    „Noch können Sie Punkte sammeln, wenn Sie sich Ihrem Problem stellen“

    Richter Mattias Wienand zum 58-jährigen Angeklagten

    Anschließend bittet Mattias Wienand den Angeklagten und den Staatsanwalt nach vorne. Die Ausdrucke der kinderpornografischen Bilder füllen einen eigenen Ordner in der Ermittlungsakte. Bei der Sichtung behauptet der Mann, niemals etwas unter der „Eigene Dateien“-Einstellung gespeichert zu haben.

    Aufgrund der Beweislage und weil er wegen Verbreitung pornografischer Schriften einschlägig vorbe- straft ist, sieht es nicht gut aus für den Mann. Der Richter spricht von einem Wendepunkt im Verfahren: „Noch können Sie Punkte sammeln, wenn Sie sich Ihrem Problem stellen und dem Mädchen eine Aussage ersparen, deshalb habe ich heute auch nur Sie geladen.“ Der 58-jährige bleibt dabei, kinderpornografische Bilder weder wissentlich besessen noch verschickt zu haben. Er sei aber gerne bereit, zur Aufklärung „der Schweinerei“ beizutragen. Seine Vorstrafe entspringe einem „Racheakt“ bei seiner letzten Scheidung.

    Der Angeklagte hat nun eine Woche Zeit, dem Gericht einen Verteidiger für sich zu nennen. Tut er das nicht, wird ihm das Gericht einen Pflichtverteidiger beiordnen. Auch einen von ihm genannten Wahlverteidiger kann das Gericht auf Antrag als Pflichtverteidiger beiordnen.

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