Ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport/Garage im Bereich Zeilbaum lag dem Gemeinderat in seiner Sitzung am Montag im Rathaus vor. Das Problem dabei war, dass sich die Fläche, auf der das Haus entstehen soll, im Außenbereich befindet, wo Bauen nach dem bayerischen Baugesetz nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich ist. Mit sieben gegen zwei Stimmen beschloss der Gemeinderat, dem Bauvorhaben zuzustimmen, sofern eine der Ausnahmeregeln gegeben sein sollte; die Erschließung könne über eine Zweckvereinbarung verwirklicht werden.
Roden