Ab Mittwoch, 24. November, wird die 3G-Regelung auch auf den ÖPNV ausgeweitet. Fahrgäste, die Bus oder Bahn benutzen möchten, haben einen 3G-Nachweis mit sich zu führen. Das heißt, sie sind entweder geimpft, genesen oder getestet. Die Kontrolle der Nachweispflicht wird stichprobenartig durchgeführt, teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.
Karlstadt