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Karlstadt: Ab Mittwoch 3G-Regelung im ÖPNV in Main-Spessart

Karlstadt

Ab Mittwoch 3G-Regelung im ÖPNV in Main-Spessart

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    Getestet, geimpft, genesen: Eine dieser drei Voraussetzungen müssen Fahrgäste erfüllen, wenn sie den ÖPNV im Landkreis nutzen wollen. Hier ein Bild vom Marktheidenfelder Busbahnhof.
    Getestet, geimpft, genesen: Eine dieser drei Voraussetzungen müssen Fahrgäste erfüllen, wenn sie den ÖPNV im Landkreis nutzen wollen. Hier ein Bild vom Marktheidenfelder Busbahnhof. Foto: Patty Varasano

    Ab Mittwoch, 24. November, wird die 3G-Regelung auch auf den ÖPNV ausgeweitet. Fahrgäste, die Bus oder Bahn benutzen möchten, haben einen 3G-Nachweis mit sich zu führen. Das heißt, sie sind entweder geimpft, genesen oder getestet. Die Kontrolle der Nachweispflicht wird stichprobenartig durchgeführt, teilt das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.

    Ausnahmen der 3G-Regelung im ÖPNV gibt es für Schülerinnen und Schüler, da diese in der Schule regelmäßig getestet werden. Auch Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Wer weder genesen noch geimpft ist, hat ein aktuelles, negatives Testergebnis bei der Kontrolle vorzuzeigen. Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein.

    Selbsttest reicht nicht aus

    Wer also täglich mit dem ÖPNV unterwegs ist, benötigt auch jeden Tag einen Test. Gültig sind alle offiziell dokumentierten Corona-Tests (zum Beispiel PCR-Tests, Schnell-Tests). Undokumentierte und nicht unter Aufsicht durchgeführte Selbst-Tests sind nicht zulässig.

    Die FFP2-Maskenpflicht in den Fahrzeugen gilt auch weiterhin. An den Haltestellen benötigt man aktuell keine Maske und keinen 3G-Nachweis. "Bitte nehmen Sie gegenseitig Rücksicht und beachten Sie die empfohlenen Hygiene-Tipps", schreibt das Landratsamt weiter. Für den Ein- und Ausstieg in die Fahrzeuge werden auch weiterhin alle Türen automatisch geöffnet.

    Weiterführende Infos sowie die wichtigsten Fragen und Antworten gibt es unter www.vvminfo.de/corona

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