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WÜRZBURG: Abmahnung nach kleinsten Fehlern

WÜRZBURG

Abmahnung nach kleinsten Fehlern

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    (ca) Das Arbeitsgericht Würzburg hat die Klage einer Verkehrsüberwacherin gegen ihren Arbeitgeber, die Stadt Lohr, abgewiesen. Die 59-Jährige war im Dezember vergangenen Jahres vor den Kadi gezogen, damit zwei Abmahnungen aus ihrer Personalakte getilgt werden. Eine weitere und sie hätte ihren Arbeitsplatz verlieren können.

    „Ich hatte Angst, dass ich beim kleinsten Fehler wieder Post von der Stadt bekomme“, begründete die resolut auftretende Frau damals ihr kompromissloses Verhalten. Eine gütliche Einigung gegen eine Abfindung von rund 8000 Euro lehnte sie ab. In ihrem Alter sei es schwierig, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Auch müsse sie für eine mehrköpfige Familie mit aufkommen.

    „In rechtlicher Hinsicht sind die Abmahnungen nicht zu beanstanden gewesen“, begründete Vorsitzender Richter Arbeitsgerichtsdirektor Wolfgang Pohl auf Nachfrage der Main-Post das für die Frau bittere Urteil.

    Klägerin muss Prozesskosten tragen

    Die am Prozesstag sichtlich unter der Eskalation des Streits leidende Klägerin hat die Prozesskosten in Höhe von 2982 Euro zu übernehmen. Pohl betonte, dass das Gericht lediglich über die Gültigkeit der beiden Abmahnungen entschieden habe. Nicht jedoch über Vorwürfe, die am Prozesstag unausgesprochen im Raum standen, wie etwa Mobbing oder eine Racheaktion von Seiten der Stadtverwaltung gegen die Verkehrsüberwacherin. Eine Berufung gegen das Urteil ist jedoch möglich.

    Die beiden Abmahnungen der Stadt hatte die 59-Jährige, die seit 2003 für die Stadt als Verkehrsüberwacherin arbeitet, erhalten, da sie gegen Arbeitsvorschriften verstoßen hatte. Dabei waren die beiden Anlässe für den außen stehenden Betrachter eher nichtiger Art. Am 21. Juli schickte die Stadt der Verkehrsüberwacherin eine erste Abmahnung, da sie bei einem Testlauf nach technischen Problemen, nicht ausreichend kontrolliert habe, dass die testweise ausgestellten Bußgeldbescheide anschließend wieder aus dem System gelöscht wurden. Daraufhin erhielten unbescholtene Lohrer Bürger Strafzettel.

    Ein weiterer in den Augen der Stadtverwaltung abmahnwürdiger Fehler unterlief ihr wenige Monate später, als sie ein falsch erfasstes Knöllchen von der Scheibe einer Fahrerin nahm, es korrigierte und neu ausstellte.

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