Wenn ein Auto beim Rückwärtsfahren in ein anderes kracht, handelt es sich meist um ein Versehen. Im November 2021 soll das im Raum Gemünden anders gewesen sein. Vor dem Amtsgericht Gemünden warf die Staatsanwaltschaft einer 47-jährigen Frau vor, das Auto hinter ihr gezielt angefahren und der Polizei die Lügengeschichte aufgetischt zu haben, es sei ihr hinten aufgefahren. Die Autofahrerin hatte dem von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung – bei dem Unfall entstand ein Schaden von 7100 Euro – sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und falscher Verdächtigung widersprochen und sich einen Anwalt genommen.
Gemünden