Das Burgsinner Statut über die Gemeindenutzungsrechte regelt den Anspruch von Holzrechtlern auf den Bezug von Bauholz aus dem Gemeindewald. Rund 100 Anwesen in der Marktgemeinde besitzen noch das über viele Generationen weitergegebene Privileg, das bei Vorliegen eines sogenannten "ganzen Rechts" den Jahresbezug von 16 Ster Buchen- und vier Ster Eichenbrennholz sowie Bauholz zu Neubauten und Reparaturen in genau festgelegtem Rahmen gewährt. Die Schlüsselfigur bei der Ermittlung von Art und Umfang des Holzbezugs ist seit jeher der Baugeschworene. Im Alter von 85 Jahren gab nun Albrecht Hörnis dieses Ehrenamt an Johannes Stegmann ab.
Burgsinn