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SINNGRUND: Als Wilderer im Sinngrund ihr Unwesen trieben

SINNGRUND

Als Wilderer im Sinngrund ihr Unwesen trieben

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    Der Ausschnitt stammt aus dem Holzschnitt „Die Wilderer“ nach dem Gemälde von M. Correggio aus de Gartenlaube.
    Der Ausschnitt stammt aus dem Holzschnitt „Die Wilderer“ nach dem Gemälde von M. Correggio aus de Gartenlaube. Foto: Foto: Corregio

    Wilderei war im armen Spessart im 19. Jahrhundert weit verbreitet – im Raum Gemünden vor allem im Sinngrund, wo bekanntlich früher eine rechte „Ormedei“ herrschte. Nach Unterlagen des Forstwirtshauses Neuwirtshaus (Lkr. Bad Kissingen) war die geringe Wilddichte im dortigen Forst zu Beginn des 19. Jahrhunderts systematischer Bandenwilderei geschuldet, auch von Banden aus dem benachbarten Orten Burg-, Mittel- und Obersinn. Als der Wildbestand sich durch strenge Gesetze und Polizeiarbeit wieder erholt hatte, sei die Wilderei in den 1830er Jahren wieder aufgeflammt.

    Vor allem das Revolutionsjahr 1848 und das darauf folgende waren für ganze Gemeinden im Spessart und der Rhön offenbar Anlass für Wilderei. Ein im Juni 1933 in der „Würzburger Generalanzeiger“-Beilage „Die Frankenwarte“ zitierter „Privatbrief“ aus Burgsinn vom 1. November 1849 macht deutlich, dass es dort nicht anders war: „Neuigkeiten weis ich weiter keine auser das das ganze Burgsinn wer nur eine flinte tragen kann ein Wilddieb ist.“ Der unbekannte Autor spricht von Haufen von zwölf bis 15 Mann, die unterwegs gewesen seien.

    Gefährliche Aufeinandertreffen zwischen Förstern und Wilderern

    Immer wieder kam es beim Wildern, wie man es aus zahlreichen Filmen und Büchern kennt, auch zu Aufeinandertreffen zwischen Förstern und Wilderern. Am 29. Juli 1857 wurde im Massenbucher Wald der Gemündener Wilderer Andreas Vogt durch einen Schrotschuss auf die Brust erschossen. Vogt war zuvor mehrere Jahre wegen Wilderns gesucht worden. Der Todesschütze war jedoch zunächst unbekannt.

    Am 24. Juni 1873 wurde der Gendarm M. Kollinn auf dem Weg von der Auraer Ziegelhütte nach Obersinn von gleich vier Wilderern angegriffen. Einer legte seine Flinte auf den Gendarmen an. Die Wilderer machten sich anschließend davon, nach ihnen wurde gefahndet. Die Ziegelhütte, seit 1866 zu Aura gehörend, wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer Herberge mit Branntweinwirtschaft, diente Schmugglern, Holz- und Wilddieben als Treffpunkt. Dort konnte das Schmuggel- und Diebesgut abgesetzt werden, nahe Landesgrenzen und der Wald schützten Schlitzohren. Eigentlich wollte die Forstverwaltung dem Treiben ein Ende bereiten, indem sie 1872 die Grundstücke ankaufte und die vorhandenen Gebäudereste fast vollständig abtragen ließ.

    Auch Obersinner Familie Wehner wilderte

    Bei dem Überfall im Juni 1873 handelte es sich der Beschreibung nach um zwei ziemlich junge und zwei etwas ältere Männer. Drei der Wilderer trugen lange Flinten bei sich, der vierte einen Sack. Alle trugen sie grobe Leinwandkleidung und Bärte, zwei davon falsch, so das „Bayerische Central-Polizei-Blatt“. Falscher Bärte bedienten sich auch Mitglieder des berüchtigten Obersinner Wehner-Clans. So soll Kaspar Wehner 1865 einen Überfall mit falschem Bart begangen haben. Die Wehners, die bis in die 1870er ihr Unwesen trieben, waren auch der Wilderei nicht abgeneigt.

    So wurden in einer Verhandlung im März 1867 in Aschaffenburg Kaspar Wehner und Johann Wilhelm Wehner unter anderem wegen „Jagdfrevels“ ebenso verurteilt wie die weiteren Obersinner Melchior, Matthäus Vogt und Jakob Schwesinger, die alle ein oder zwei Jahre ins Gefängnis mussten. Im April 1869 wurden die Obersinner Johann Schubert, Johann Georg Weißmantel und Joseph Anton Neugebauer wegen Wilderei zu Strafen von drei Monaten bis einem Jahr verurteilt, wie alten Zeitungsberichten zu entnehmen ist.

    Burgsinner Förster wurde von Wilderer schwer verletzt

    Am 1. Oktober 1860 gab es im Wald bei Burgsinn eine Begegnung mit Wilderern, die für den Revierförster beinahe tödlich endete. Johann Heil, 43, verwitweter Schreinermeister aus Burgsinn, musste sich wegen Mordversuchs im April 1861 dafür vor dem Würzburger Schwurgericht verantworten. 23 Zeugen wurden vernommen. Heils „unselige Leidenschaft für die Jagd“, so der „Würzburger Anzeiger“, habe ihn seinen Beruf vernachlässigen lassen und ihn um Haus und Hof gebracht.

    Zuerst war er noch Jagdpächter, später wilderte er. Bereits 1839 war er wegen Körperverletzung und Wilderei mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Erst im Juni 1860 wurde er wieder wegen Jagdfrevels und wegen Bedrohung des Revierförsters Hartwig aus Burgsinn mit dem Gewehr verurteilt.

    Aus wenigen Metern Entfernung angeschossen

    Am 1. Oktober 1860 nun überredete er den gut beleumundeten Kaspar Laudenbach, 48, mittags im Burgsinner Gasthaus zur Post, mit ihm einen Hasen oder Rehbock zu schießen. Nachmittags um drei holten sie im Waldabschnitt Langenthal ihre in Fichten versteckten Flinten. Als sie aus dem Dickicht traten, kam ihnen jedoch der Revierverweser Hartwig entgegen, der beide erkannte und ihnen nachsetzte, als sie davonliefen. Auf Rufe, stehenzubleiben, reagierten die beiden Wilderer nicht. Als sie um eine Ecke bogen, hielt Heil hinter einem Strauch und legte aus drei, vier Schritte Entfernung auf Hartwig an, während sein Kompagnon Laudenbach weiter rannte.

    Revierförster Hartwig erkannte die Gefahr und kehrte um, da er das Gewehr unter dem Arm hatte und nicht schussbereit war. Doch Hartwig schoss ihm aus zwölf bis 15 Schritten Entfernung eine Ladung Schrot auf den Rücken. Der Verwundete schleppte sich Blut spuckend weiter, bis er zu Leuten kam, die ihn heimbrachten. Ihm wurde später eine beträchtliche Anzahl Schrotkugeln aus dem Rücken geschnitten. Fünf Wochen lag Hartwig krank danieder. Seine dicke Kleidung hatte ihn wohl vor Schlimmerem bewahrt.

    Der Förster überlebte, seine Frau starb

    Heil und Laudenbach stritten zunächst alles ab, später jedoch sagten beide aus, wobei Heil, entgegen der Aussage des Opfers, behauptete, Laudenbach habe geschossen. Bei einer Hausdurchsuchung wurde bei Heil der gleiche Schrot gefunden, wie ihn der Getroffene im Rücken hatte. Das Gericht glaubte Heil nicht und verurteilte ihn zu einer Zuchthausstrafe auf unbestimmte Zeit, außerdem zu einer jährlich dreitägigen Einsperrung vom 1. bis 3. Oktober. Laudenbach erhielt wegen Wilderei eine 21-tägige doppelt geschärfte Gefängnisstrafe.

    Der Revierförster überlebte, allerdings starb am 2. Februar 1861 seine Frau Christiana im Alter von 39 Jahren und hinterließ sechs kleine Kinder als Halbwaise. In der Todesanzeige im „Würzburger Abendblatt“ stand: „Ihr frühzeitiger Tod ist einzig und allein in Folge des grossen Schrecks, Kummers und Sorge wegen des vor Kurzem durch Burgsinner Wilderer gemachten entsetzlichen Mordversuches auf das Leben ihres heissgeliebten Gatten herbeigeführt worden.“

    Schon früher, berichtete der „Volksbote für den Bürger und Landmann“ anlässlich des Vorfalls, sei ein Revierförster in Burgsinn Opfer eines Wilddiebs geworden.

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