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Gemünden: Am Gemündener Marktplatz bedeckt die Umrandung einer Außengastronomie ein städtisches Denkmal – ist das legitim?

Gemünden

Am Gemündener Marktplatz bedeckt die Umrandung einer Außengastronomie ein städtisches Denkmal – ist das legitim?

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    Die Umrisse des im Krieg zerstörten Alten Rathauses sind auf dem Gemündener Marktplatz mit Buntsandsteinen markiert – und zum Teil von der Außengastronomie eines Wirtsbetriebs überdeckt.
    Die Umrisse des im Krieg zerstörten Alten Rathauses sind auf dem Gemündener Marktplatz mit Buntsandsteinen markiert – und zum Teil von der Außengastronomie eines Wirtsbetriebs überdeckt. Foto: Simon Hörnig

    Das graue Kopfsteinpflaster durchbrechen am Gemündener Marktplatz einige langgezogene Linien aus breiten, in den Boden eingelassenen Sandsteinblöcken. Linien, die die Umrisse des im April 1945 bei Kämpfen zerstörten historischen Renaissance-Rathauses nachzeichnen. An dessen ehemaliger Front findet sich zudem ein Modell des einstigen Gebäudes aus rotem Buntsandstein.

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