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Gemünden: Amtsgericht Gemünden: Verfahren wegen Tierquälerei eingestellt

Gemünden

Amtsgericht Gemünden: Verfahren wegen Tierquälerei eingestellt

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    Wegen eines Faustschlags gegen seinen Hund war der Marktheidenfelder ursprünglich angeklagt worden. (Symbolbild)
    Wegen eines Faustschlags gegen seinen Hund war der Marktheidenfelder ursprünglich angeklagt worden. (Symbolbild) Foto: Ivana Biscan

    Die angeklagte Tat konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Deshalb stellte Strafrichter Dr. Sven Krischker das Verfahren wegen Tierquälerei gegen einen 41-Jährigen aus dem Raum Marktheidenfeld vorläufig ein. Dass er sich eventuell dennoch einmal wegen des Tatvorwurfs vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten muss, ergab eine Mitteilung der Staatsanwältin, die den Angeklagten sichtlich schockte.

    In einer ruhigen Wohnsiedlung in Marktheidenfeld hatten sich der Angeklagte, seine 28-jährige Lebensgefährtin und die zwei gemeinsamen Kinder eingemietet. Mit im Haushalt lebten auch einige Hunde, darunter ein zwölf- bis 14 Monate alter Dobermannrüde. Öfter mal büchste der Vierbeiner aus dem nichtumzäunten Grundstück aus und lief auf die ruhige Anwohnerstraße. So auch am 27. Juli 2019 gegen 9.45 Uhr. Angeblich holte sein Herrchen in unter einem Kleinbus hervor.

    Die Strafe für den kleinen Ausreißer folgte auf dem Fuße. Der Hundebesitzer packte den Kleinen am Genick, hob ihn hoch und gab ihm nach eigenen Angaben einen Klaps mit der flachen Hand auf das Gesäß. Diesen Hergang bestätigte auch eine 57-jährige Nachbarin, die vom Einkaufen gekommen war und auch diesen einen Schlag gesehen hat. Jedoch alarmierte sie auch die Polizei, die nach einiger Zeit eintraf.

    Tierarzt: Welpe war psychisch angeschlagen

    Jedoch mit einer Hundeführerin der Polizei aus Würzburg und einem richterlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschluss im Gepäck. "Es herrschte eine aufgeladene Stimmung", schilderte die 28-jährige Beamtin die Situation. Der Hund habe auf Männer sehr verschüchtert, sogar ängstlich reagiert, betonte sie in ihrer Aussage. Auch sei der Hund an beiden Ohren und der Rute kupiert gewesen, was in Deutschland verboten ist. Daraufhin wurde der Welpe beschlagnahmt, in ein Tierheim gebracht und nach tierärztlichen Untersuchungen in eine Pflegefamilie gegeben.

    Psychisch angeschlagen, leidet unter einem Schlagtrauma sowie Verletzungen an Kopf und Wirbelsäule, ergaben Röntgenaufnahmen des Hundes und weitere Untersuchungen der Veterinäre. Vermutlich verursacht durch Schläge gegen den Kopf. Diese könnten allerdings auch von Dritten ausgeführt worden sein, argumentierten der Angeklagte und seine Lebensgefährtin, denn kurz vor der Wegnahme sei der Hund verkauft worden, er wurde jedoch nach kurzer Zeit wieder zurückgegeben. Die Zwischenbesitzer könnten demnach auch das Kupieren des Tieres selbst vorgenommen oder veranlasst haben. "Er ist der tierliebste Mensch den es gibt", nahm die junge Frau alle Schuld von ihrem Lebensgefährten.

    "Unterste Grenze" der Tierquälerei

    "Ein Faustschlag gegen den Hund, wie angeklagt, kann dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden", meinte Strafrichter Dr. Sven Krischker nach der Beweisaufnahme. Dies hätten auch die beiden Augenzeuginnen nicht bestätigen können. Lediglich der zugegebene Schlag auf das Gesäß des Hundes wäre strafbar, befindet sich strafrechtlich jedoch an der untersten Grenze der Tierquälerei. Deshalb schlug Richter Krischker auch eine vorläufige Einstellung des Verfahrens vor.

    Für eine Überraschung sorgte eine telefonisch eingeholte Auskunft bei der Staatsanwaltschaft Würzburg. So erfuhr die Sitzungsvertreterin, dass in Kürze eine Verhandlung gegen den Angeklagten vor dem Schöffengericht anberaumt ist, von der der Mann nach seinen eigenen Worten keine Kenntnis hat. Da dort für den bereits acht Mal vorbestraften Mann eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist, setzte Richter Krischker das aktuelle Verfahren aus. Sollte in Würzburg jedoch für den mit rund 800 000 Euro hochverschuldeten Mann eine mildere Strafe als die zu erwartende verhängt werden, sehen sich nach seinen Worten die Beteiligten vor dem Amtsgericht in Gemünden wieder.

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