Die angeklagte Tat konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden. Deshalb stellte Strafrichter Dr. Sven Krischker das Verfahren wegen Tierquälerei gegen einen 41-Jährigen aus dem Raum Marktheidenfeld vorläufig ein. Dass er sich eventuell dennoch einmal wegen des Tatvorwurfs vor dem Amtsgericht Gemünden verantworten muss, ergab eine Mitteilung der Staatsanwältin, die den Angeklagten sichtlich schockte.
Gemünden