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Gemünden: Apfelbäume im neuen Gemündener Baugebiet dürfen nicht einfach umgesägt werden

Gemünden

Apfelbäume im neuen Gemündener Baugebiet dürfen nicht einfach umgesägt werden

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    Die Apfelbäume, die für das Baugebiet Mühlwiesen II, weichen müssen, dürfen nicht einfach umgesägt und entsorgt werden (Archivbild).
    Die Apfelbäume, die für das Baugebiet Mühlwiesen II, weichen müssen, dürfen nicht einfach umgesägt und entsorgt werden (Archivbild). Foto: Björn Kohlhepp

    Wie weit das neue Gemündener Wohngebiet gediehen ist, wollte am Montag Stadtrat Miro Blaic (FW-FB) wissen. Leute fragten ihn das immer wieder. Gemündens Baureferent Peter Interwies sagte, dass die Grobplanung für die Erschließung von Mühlwiesen II vorliege, die Straßen, Gehwege, Ein- und Ausfahrten und Laternen seien festgelegt. Im Internet kann man sich im Bayern-Atlas die eingezeichneten 44 Grundstücke ansehen.

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