Dass eine 41-jährige Frau die vermeintliche Affäre ihres Partners per Messenger beschimpfte und bedrohte sowie per Facebook diskreditierte, hatte vor dem Amtsgericht Gemünden ein juristisches Nachspiel. Beleidigung, Bedrohung und üble Nachrede warf ihr der Staatsanwalt vor und hatte im Vorfeld einen Strafbefehl beantragt. Strafrichter Sven Krischker hatte jedoch Bedenken, einen Strafbefehl zu erlassen und eine Hauptverhandlung angesetzt.
Gemünden