Zellingen

Ausschuss lehnt zweite Wohnung in Geschäfts- und Wohnhaus von Elektro Dittmaier ab

Nein sagte der Zellinger Bauausschuss zu einer zweiten Wohnung in diesem Wohn- und Geschäftshaus im Zellinger Gewerbegebiet. 
Foto: Jürgen Kamm | Nein sagte der Zellinger Bauausschuss zu einer zweiten Wohnung in diesem Wohn- und Geschäftshaus im Zellinger Gewerbegebiet. 

Mehr als eine Wohnung ist in einem Wohn- und Geschäftshaus in einem Gewerbegebiet aus Sicht der Zellinger Verwaltung nicht möglich. Dem schloss sich der Bauausschuss mehrheitlich an, als es um einen Vorbescheid für den Bau einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Oberbachring 26 (auch bekannt als Elektro Dittmaier) ging.

Grundstück und Anwesen liegen im Gewerbegebiet III, der dortige Bebauungsplan lässt Wohnungen nur ausnahmsweise für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter zu. Eine Betriebsinhaberwohnung ist in dem Geschäfts- und Wohnhaus bereits vorhanden und baurechtlich genehmigt.

Wie die zweite Bürgermeisterin Andrea Heßdörfer erklärte, die die Sitzung des Zellinger Bauausschusses leitete, will der Bauherr nicht genutzten Lagerraum angesichts der wachsenden Nachfrage nach Wohnraum nutzen. Auch gäbe es in dem Gebiet schon viele Präzedenzfälle bis hin zu mehreren Eigentumswohnungen in einer ehemaligen Diskothek und Pizzeria. Von manchem Gewerbebetrieben seien praktisch nur noch die Betriebsinhaberwohnungen "übrig".

Küffner: Bauherr ist wenigstens ehrlich

"Wir müssen Platz für unsere Betriebe lassen und sollten das nicht aufweichen", fand Gemeinderätin Sonja Rupp. Zudem könne sie sich nicht erinnern, den Eigentumswohnungen zugestimmt zu haben. Zunehmende Wohnnutzung könnte Firmen auch Probleme machen, etwa wegen Lärm- und anderer Emissionen.

Das sah Gemeinderat Werner Küffner anders. Draußen im Gewerbegebiet sei schon sehr viel Wohnraum gebaut worden. Dieser Bauherr sei wenigstens so ehrlich, es offiziell zu versuchen. Am Ende fanden sich für das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid nur zwei Für- aber sieben Gegenstimmen.

Rote Dachfarbe passt nicht zur Photovoltaikanlage

Nur zur Kenntnis nehmen konnte der Gemeinderat den Bau einer Maschinenhalle mit Büro im Gewerbegebiet Retzbach II auf dem Grundstück Tannenäcker 9. Laut dem Bauherren Stefan Lyding, der in der Sitzung anwesend war, handelt es sich um eine Werkstatthalle mit entsprechenden Parkplätzen davor für seine Firma Lyst-Reisen.

Er bedauerte, dass der Bebauungsplan eine rote Dacheindeckung vorgibt, was mit der geplanten Photovoltaikanlage darauf nicht gut aussehen wird. Mit einer passenderen Dachfarbe wäre das genutzte Genehmigungsfreistellungsverfahren aber nicht mehr möglich.

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