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Zellingen: Ausschuss lehnt zweite Wohnung in Geschäfts- und Wohnhaus von Elektro Dittmaier ab

Zellingen

Ausschuss lehnt zweite Wohnung in Geschäfts- und Wohnhaus von Elektro Dittmaier ab

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    Nein sagte der Zellinger Bauausschuss zu einer zweiten Wohnung in diesem Wohn- und Geschäftshaus im Zellinger Gewerbegebiet. 
    Nein sagte der Zellinger Bauausschuss zu einer zweiten Wohnung in diesem Wohn- und Geschäftshaus im Zellinger Gewerbegebiet.  Foto: Jürgen Kamm

    Mehr als eine Wohnung ist in einem Wohn- und Geschäftshaus in einem Gewerbegebiet aus Sicht der Zellinger Verwaltung nicht möglich. Dem schloss sich der Bauausschuss mehrheitlich an, als es um einen Vorbescheid für den Bau einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Oberbachring 26 (auch bekannt als Elektro Dittmaier) ging.

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