Beim Bauantrag von Iris Kohlroß auf Ausbau des Dachgeschosses im Wohnhaus an der Straße "Am Jörgenbrünnlein 2a wurde vom Gemeinderat die Ausweisung eines Stellplatzes gefordert. Im Übrigen hatten die Räte keine Einwendungen gegen das Bauvorhaben.
Bürgermeister Peter Knobeloch informierte das Ratsgremium, dass beim Kindergarten in den nächsten Jahren neue Kosten auf die Gemeinde zukommen können. Nach den Geburtenzahlen beträgt in drei Jahren die Zahl der Kinder, die den Kindergarten besuchen, nur noch 18. In diesem Jahr verlassen 16 Kinder den Kindergarten zur Einschulung in die Grundschule.
In einem Schreiben an die Gemeinde gab das Landratsamt bekannt, dass auch heuer wieder eine Sammlung der Grünabfälle durchgeführt wird. Das Material soll nicht länger als 1,8 Meter sein und muss gebündelt werden. Die Bündel sollen ein Gewicht von 30 Kilogramm nicht überschreiten. Der Bürgermeister war der Meinung, dass dies der einfachste Weg für die Bürger ist das Grünmaterial, das um das Haus und in den Gärten anfällt, loszubringen. Holzige Abfälle, die auf landwirtschaftlichen Flächen außerhalb des Ortes anfallen, dürfen dort verbrannt werden, soweit diese nicht kompostiert werden können. Holzige Abfälle aus Gärten können nach einer Satzung in Schollbrunn auch innerhalb des Ortes verbrannt werden. Belästigungen der Nachbarn durch Rauch sind zu vermeiden.
In einem weiteren Schreiben des Landratsamtes an die Gemeinde wurde diese unterrichtet, dass die Eigentümerin des Grundstückes Flurstücksnummer 1795 am Waldrand verpflichtet wurde, die dort errichteten baulichen Anlagen, die abgelagerten Baumaterialien, Container und Silos innerhalb von vier Monaten zu beseitigen. Bei einer Baukontrolle wurde vom Landratsamt festgestellt, dass auf dem Grundstück widerrechtlich Gebäude errichtet wurden und Fahrzeuge abgestellt sind. Es wird untersagt, das Grundstück als Abstellplatz für Fahrzeuge zu nutzen. Bei Nichteinhaltung oder Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen wurden Zwangsgelder angedroht.