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Bauschutt auf Waldweg: Geldbuße

Gemünden

Bauschutt auf Waldweg: Geldbuße

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    MAIN-SPESSART (LRA) Ein Halsbacher Bürger stand am vergangenen Freitag vor dem Amtsgericht in Gemünden. Er hatte im Frühjahr 2003 das Abbruchmaterial eines Gebäudes (ca. 50 Tonnen) zur Waldwegebefestigung im Wald von Halsbach ausgebracht. Dazu wurde bereits in den Zeitungsausgaben vom 14. August und 8. Oktober 2003 berichtet. Aus der Sicht des Landratsamtes Main-Spessart stellte dies eine illegale Abfallbeseitigung dar, die mit einem Bußgeld von 1000 Euro geahndet wurde. Gegen diesen Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt.

    Das Amtsgericht in Gemünden hatte nun über den Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde zu entscheiden. An zwei Gerichtsterminen im Mai wurden laut Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Spessart drei Zeugen von Landratsamt, Wasserschutzpolizei und Forstverwaltung zur Sache gehört. Danach wurde vom Anwalt des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens angeregt, da angeblich nur Wirtschaftsgut in den betreffenden Waldweg eingebracht wurde. Auch war der "Angeklagte" in seinem "Schlusswort" nicht einsichtig, dass es sich um eine illegale Abfallentsorgung handelte.

    Der Richter des Amtsgerichtes konnte sich jedoch der Argumentation des Angeklagten oder seines Anwaltes nicht anschließen und verurteilte den Halsbacher zu einer Geldbuße von 1000 Euro und die Übernahme der Kosten des Verfahrens. Gegen das Urteil ist jedoch noch Rechtsbeschwerde möglich.

    Das Landratsamt Main-Spessart nimmt den Vorgang zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass illegale Bauschuttablagerungen mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. So können nach dem Bußgeldkatalog bereits Bauschuttablagerungen bis zu einem Kubikmeter mit einer Geldbuße zwischen 75 und 375 Euro geahndet werden. Über einem bis fünf Kubikmeter liegt der Bußgeldrahmen schon zwischen 375 und 900 Euro. Über fünf Kubikmeter beträgt der Bußgeldrahmen 900 bis 2250 Euro.

    Für weitere Rückfragen bezüglich der Bauschuttentsorgung stehen die Mitarbeiter der Abfallberatung des Landratsamtes Main-Spessart unter Tel. (0 93 53) 79 34 23 und Tel.  (0 93 53) 79 34 83 zur Verfügung.

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