neubrunn (ruk) Seit dem 1. Januar dieses Jahres ist das Infektionsgesetz, dass das Bundesseuchenschutzgesetz abgelöst hat, in Kraft getreten. Demnach unterliegen Personen, die bei den Vereinsfesten unmittelbar mit Lebensmittel in Berührung kommen, vor der erstmaligen Ausübung ihrer Tätigkeit einer Belehrungs- und Bescheinigungspflicht, wie das Gesundheitsamt mitteilt. Das Kompetenzzentrum beim Landratsamt Würzburg, dem das Gesundheitsamt jetzt eingegliedert ist, bietet für die erforderliche Belehrung mit Erteilung der Bescheinigung eine Großveranstaltung am Mittwoch, 20. Juni, in der Aalbachtalhalle in Uettingen an. Beginn ist um 19 Uhr.
Die Gemeinde Neubrunn empfiehlt den örtlichen Vereinen, die eine Bescheinigung für ihre Veranstaltung bald brauchen, ihre Helfer dort belehren zu lassen. Für spätere Veranstaltungen z. B. des Michaelismarktes will die Gemeinde beim Gesundheitsamt einen extra Termin mit einer örtlichen Belehrung beantragen. Die Ortsvereine sollen nun der Gemeinde bis 15. Juni mitteilen, wieviele Personen aus den Vereinen an einer örtlichen Belehrung teilnehmen wollen.