Mit einem frechen Trick sollte die Betreiberin einer Heckenwirtschaft zur Auftragserteilung eines Werbevertrags mit einer Kostenfolge von bis zu 6000 Euro veranlasst werden, heißt es im Bericht der Polizeiinspektion Karlstadt. Die Familie aus Gambach bekam ein Fax, in dem der Eindruck erweckt wurde, eine auslaufende Anzeigenofferte könne nunmehr per Fax unmittelbar verlängert werden. Diese Aufforderung war mit einer verbindlichen Textvorlage verbunden, die von dieser Familie bereits bei einem regionalen Anbieter bestellt und als Werbung geschaltet worden war.
Unmittelbar nach Eingang des Faxes meldete sich auch eine Frau und soll in zum Teil aggressiven Ton die Geschädigte aufgefordert haben, den Faxauftrag sofort unterschrieben zurückzusenden. Die 49-jährige Gambacherin ließ sich aber nicht einschüchtern, sondern bestand darauf, das Angebot zu prüfen.
Dabei stellte sich heraus, dass der auf dem Fax abgebildete Werbetext durch die vermeintliche Anbieterfirma nur kopiert wurde. Einem Kunden kann dadurch gegenüber vorgetäuscht werden, er habe auch bei dieser Firma einen Auftrag zum Drucken und Inserieren abgegeben. Bei der Unterschrift des neuen Auftrags mit mehreren kostenpflichtigen Auflagen und einer automatischen Verlängerung jeweils um ein Jahr entsteht eine zivilrechtliche Verpflichtung von nahezu 6000 Euro.
Gegen die Anbieterfirma werden seit Januar 2014 zahlreiche strafrechtliche Ermittlungen in Bayern durchgeführt. Im Internet wird vor dieser Art der Vorgehensweise bundesweit gewarnt. Die Polizei rät zur besonderen Vorsicht bei der Auftragserteilung per Fax oder anderer moderner Medien. Die Vertragsbedingungen sollten vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden. Vermeintlich bekannte Unterlagen sollten mit den bisherigen Geschäftskontakten verglichen werden.
Spätestens, wenn nach Eingang einer Faxnachricht mit Hilfe eines Telefongesprächs noch Druck aufgebaut werden soll, ist Vorsicht angesagt. Seriöse Anbieter lassen ihren Kunden Zeit, sich zu entscheiden, endet der Polizeibericht.