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REMLINGEN: Biogasanlage: Bürger stimmen ab

REMLINGEN

Biogasanlage: Bürger stimmen ab

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    Biogasanlage: Bürger stimmen ab
    Biogasanlage: Bürger stimmen ab

    Am kommenden Sonntag sind die Remlinger Wahlberechtigten zum Bürgerentscheid in Sachen geplante Biogasanlage aufgerufen. Dazu hat der Verwaltungsgerichtshof den Markt Remlingen verpflichtet. Mit dieser Entscheidung hat es der Bürgerinitiative (BI) gegen den Standort der geplanten Biogas-Anlage Recht gegeben. Ursprünglich hatte der Gemeinderat das Begehren als unbegründet abgelehnt.

    Das Landratsamt Würzburg hat seine Entscheidung über die Genehmigung der Biogasanlage bis mindestens 31. März vertagt. Allerdings hat die Vertagung keinerlei Auswirkung auf das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens, in dem ausschließlich die rechtlichen Aspekte geprüft werden.

    Die BI fordert, dass für das Gebiet „Im Kirchel“, auf dem die Biogasanlage entstehen soll, ein so genannter qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt wird. Darin sollen Baumaßnahmen in ihrer Dimension „auf ein gebietsverträgliches Maß begrenzt“ werden.

    Die BI befürchtet hauptsächlich, dass wegen Lärm- und Geruchsemissionen die in der Nähe befindlichen Wohngrundstücke deutlich an Wert verlieren. Außerdem schließt sie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Betrieb der Anlage nicht aus. Weiterhin führt sie ins Feld, dass durch die Explosion von Biogasanlagen in anderen Orten schwere Schäden in der Umgebung der Anlagen entstanden sind.

    Die Marktgemeinde Remlingen weist indes darauf hin, dass das Landratsamt in Würzburg das Genehmigungsverfahren abwickelt, ob mit oder ohne Bebauungsplan. Wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, werde die Erlaubnis für den Bau der Anlage ohnehin erteilt.

    Insbesondere werde bewertet, ob die Grenzwerte hinsichtlich einer Geruchs- und Lärmbelästigung eingehalten werden. Sei dies nicht der Fall, werde das Vorhaben nicht genehmigt oder es sei entsprechend umzuplanen.

    Das Genehmigungsverfahren koste den Markt Remlingen keinen Pfennig. Die Aufstellung eines Bebauungsplans hingegen sei ausgesprochen langwierig und koste die Gemeinde – sprich den Steuerzahler – zigtausend Euro. Ein Bebauungsplan sei schon alleine deswegen überflüssig.

    In einer Informationsschrift appellierten sämtliche Fraktionen des Gemeinderats eindringlich an die Bürger, am Sonntag mit „Nein“ gegen die Aufstellung eines Bebauungsplans zu stimmen. Die Bürgerinitiative hingegen wünscht sich ein „Ja“.

    Bürgerentscheid am Sonntag

    Der Text des Bürgerentscheids lautet wie folgt: „Sind sie dafür, dass die Marktgemeinde Remlingen vor Erteilung der aufsichtlichen Genehmigung für die am Standort „Im Kirchel“ (Fl.-Nr. 3334 und 3338) geplante Biogasanlage

    1) einen qualifizierten Bebauungsplan für den Standort der geplanten Biogasanlage Fl.-Nr. (...) der Gemarkung Remlingen mit der Zielrichtung aufstellt:

    a) die Höhe, Breite und Tiefe der baulichen Anlagen auf ein gebietsverträgliches Maß zu begrenzen,

    b) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen die Verwendung luftverunreinigender Stoffe und die Lärmentwicklung durch Anlagen auf ein gesundheits- und umweltverträgliches Maß zu begrenzen,

    c) den Umgang mit explosiven Stoffen einzuschränken.

    2) und zur Sicherung dieser Planung eine Veränderungssperre mit folgendem Inhalt erlässt:

    § 1: Die Marktgemeinde erlässt für die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. (...) der Gemarkung Remlingen eine Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB.

    § 2: Bauliche Vorhaben dürfen nicht durchgeführt werden.

    § 3: Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

    3) und den Flächennutzungsplan, soweit er Ziff. II 1. entgegenstehen sollte, anpasst?“ – Ja/Nein.“

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