Mit drei Gegenstimmen hat der Bischbrunner Gemeinderat nach einer ausführlichen und sachlichen Diskussion beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Baugrundstücke) unverändert bei jeweils 320 Prozent zu belassen.
Bischbrunn