In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag klärte Daniel Weber, der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, das Gremium über eine Änderung der bayerischen Gemeindeordnung bezüglich der Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters auf. Demnach sind seit Jahresanfang 2024 die Ersten Bürgermeister in Gemeinden mit weniger als 2500 Einwohnern vom Grundsatz her ehrenamtlich tätig – es sei denn, der Gemeinderat legt per Satzung Hauptamtlichkeit fest. Zuvor habe die Grenze bei 5000 Einwohnern gelegen, so Weber.
Karbach