In der Gemeinderatssitzung am Donnerstag klärte Daniel Weber, der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, das Gremium über eine Änderung der bayerischen Gemeindeordnung bezüglich der Rechtsstellung des Ersten Bürgermeisters auf. Demnach sind seit Jahresanfang 2024 die Ersten Bürgermeister in Gemeinden mit weniger als 2500 Einwohnern vom Grundsatz her ehrenamtlich tätig – es sei denn, der Gemeinderat legt per Satzung Hauptamtlichkeit fest. Zuvor habe die Grenze bei 5000 Einwohnern gelegen, so Weber.
Sollte sich der Gemeinderat der knapp 1500 Einwohner zählenden Gemeinde Karbach für die Hauptamtlichkeit entscheiden, wäre dies laut Weber mit jährlichen Mehrkosten von 11.000 bis 17.000 Euro verbunden. Auch die Pension eines hauptamtlichen Bürgermeisters wäre ihm zufolge im Vergleich zum Ehrensold eines ehrenamtlichen Bürgermeisters teurer. Der Gemeinderat will sich über das Thema Gedanken machen und im Mai oder Juni einen Beschluss fassen.
Dem Gemeinderat lag ein Schreiben von Lia Stefke vor, in dem diese darum bat, die Gemeinde möge für das Kleinprojekt "Rosenbeet Kirchenmauer" einen Antrag auf Förderung über das ILE-Regionalbudgets 2025 stellen. Geplant sei, das Beet mit historischen Rosen und Astern als Begleitpflanzung zu ergänzen und außerdem Täfelchen mit den Namen der Rosen aufzustellen. Die Gesamtkosten lägen bei rund 1650 Euro. Bei einer Förderung von 80 Prozent müsste die Gemeinde aus eigener Tasche 330 Euro übernehmen.
Die anfangs im Gemeinderat aufgekommenen Bedenken, dass der Standort möglicherweise nicht gut geeignet sei, konnte die in der Sitzung anwesende Stefke zerstreuen; sie habe ihr Konzept nach Rücksprache mit einem Fachmann erstellt, der Standort sei prädestiniert für Rosen. Der Gemeinderat befürwortete die Antragstellung einstimmig (12:0).
Mit 11:1 Stimmen beschloss das Gremium, die Satzung der Kindertageseinrichtung dahingehend anzupassen, dass die Anmeldung ab diesem September nur noch online stattfindet.
Laut Bürgermeister Bertram Werrlein muss Karbach bis Mitte 2028 eine kommunale Wärmeplanung erstellt haben. Dies werde mit 34.800 Euro bezuschusst. Das Gremium beschloss einstimmig, dass die Verwaltung VG-weit einen geeigneten Anbieter finden soll. Noch keinen Beschluss fasste das Gremium über den Antrag eines Landwirts, der möchte, dass ein Feldweg am Geissenberg entwidmet wird, damit er seine dortigen Äcker besser bewirtschaften kann. Mit einer Verpachtung des Weges könnte sich der Gemeinderat anfreunden, allerdings sollen in diesem Zusammenhang noch rechtliche Fragen geklärt werden.
In einem ähnlichen Fall am Tannenberg, wo eine Photovoltaik-Freiflächen-Anlage entstehen soll, sei die Entwidmung eines Feldweg-Teilstücks problemlos umsetzbar, befand das Gremium einstimmig. Ergänzend fiel der Beschluss, auch das Teilstück eines weiteren Weges in diesem Gebiet zu entwidmen.