Das Landgericht Würzburg muss die Umstände zum gewaltsamen Tod eines Babys in Gemünden (Lkr. Main-Spessart) erneut untersuchen und sein Urteil nachbessern. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat an diesem Dienstag das 2021 gefällte Urteil geprüft - und den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Würzburg verwiesen.
Gemünden/Würzburg