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Main-Spessart: Corona-Hilfe: Ein Mittelständler aus Main-Spessart muss Unterstützung zurückzahlen, die Konkurrenz aus Baden-Württemberg nicht

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Corona-Hilfe: Ein Mittelständler aus Main-Spessart muss Unterstützung zurückzahlen, die Konkurrenz aus Baden-Württemberg nicht

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    Ein Unternehmen aus Main-Spessart muss die Corona-Überbrückungshilfe laut IHK zurückzahlen, ein Konkurrent aus Baden-Württemberg nicht. Das Verwaltungsgericht bestätigte jetzt diese Entscheidung. (Symbolfoto)
    Ein Unternehmen aus Main-Spessart muss die Corona-Überbrückungshilfe laut IHK zurückzahlen, ein Konkurrent aus Baden-Württemberg nicht. Das Verwaltungsgericht bestätigte jetzt diese Entscheidung. (Symbolfoto) Foto: Robert Michael

    Obwohl Betriebe im gleichen Geschäftsfeld tätig sind, kann sich ihr Anspruch auf eine Corona-Hilfe je nach Bundesland unterscheiden. So zumindest hat nun das Bayerische Verwaltungsgericht in Würzburg geurteilt. Eine Firma aus Main-Spessart hatte gegen eine Rückzahlungsaufforderung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern für eine unter Vorbehalt ausgezahlte Unterstützung geklagt. Ein direkter Konkurrent aus Baden-Württemberg kann dagegen auf Dauer eine Überbrückungshilfe von 350.000 Euro behalten.

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