Obwohl Betriebe im gleichen Geschäftsfeld tätig sind, kann sich ihr Anspruch auf eine Corona-Hilfe je nach Bundesland unterscheiden. So zumindest hat nun das Bayerische Verwaltungsgericht in Würzburg geurteilt. Eine Firma aus Main-Spessart hatte gegen eine Rückzahlungsaufforderung der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern für eine unter Vorbehalt ausgezahlte Unterstützung geklagt. Ein direkter Konkurrent aus Baden-Württemberg kann dagegen auf Dauer eine Überbrückungshilfe von 350.000 Euro behalten.
Main-Spessart