Das Würzburger Amtsgericht hat ein Verfahren wegen einer mutmaßlich unberechtigt bezogenen Corona-Soforthilfe gegen einen Versicherungsmakler aus Gemünden eingestellt. Vorsitzender Richter Christian Eisert begründete dies damit, dass der 65-Jährige nicht vorbestraft sei und "glaubhaft geschildert" habe, dass sein als Soloselbstständiger geführter Betrieb nicht schon vor der Pandemie wirtschaftlich am Ende gewesen sei. Der Gesetzgeber habe bei den Corona-Hilfen ausschließen wollen, dass diese dazu dienen, ein Pleiteunternehmen fortzuführen und weiteres Geld für private Zwecke einzubehalten, stellte der Richter fest.
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