Die Zeiten, in denen man ewig für einen Schnelltest an einem Corona-Testzentrum anstehen musste sind vorbei, spätestens seit dem ersten März. Seit dem sind die bislang geltenden Testvorgaben ausgesetzt und damit auch die Möglichkeit zu kostenlosen Schnelltests. Im Rahmen ihres Hausrechts können Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser für ihre Besucherinnen und Besucher allerdings weiterhin Vorgaben machen, zum Beispiel das Vorzeigen eines negativen Corona-Testergebnisses.
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