Beim Landratsamt haben wir nachgefragt, warum Moni Kraft nach 19 Jahren plötzlich solche Auflagen erfüllen muss. Frauke Beck, Sprecherin des Landratsamts, leitete eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts weiter. Demnach liege das Gelände im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains. Schon früher habe das Amt gefordert, dass im Falle von Hochwasser die rechtzeitige Räumung sichergestellt ist.
Immer wieder muss Moni Kraft eine befristete Baugenehmigung zur Wiedererrichtung ihres Biergartens stellen. Seit 2009 nun, so das Wasserwirtschaftsamt, sei neben der Baugenehmigung auch eine Ausnahmegenehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz nötig. Diese könne nur erteilt werden, wenn das Hochwasser durch den Biergarten in seiner Ausbreitung nicht gehindert wird, wenn der Abfluss des Wasser ungehindert möglich ist und wenn das Vorhaben keinen nachteiligen Einfluss auf Hochwasserschutzanlagen hat.
Da das Hochwasser 2013 gezeigt habe, dass die Langenprozeltenerin es nicht geschafft hat, die Einrichtungsgegenstände rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet zu entfernen, müsse ein Räumungskonzept nun „ausreichende Vorwarnzeiten auch für eine Räumung zur Nachtzeit und an Wochenenden enthalten“, so die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes. Da das von der 47-Jährigen vorgeschlagene Alarmierungskonzept durch den vorhandenen elektronischen Wasserstraßeninformationsservice eine Alarmierung erst bei 2,50 Metern vorsehe, bei einem weiteren Anstieg um 19 Zentimeter aber bereits der Abtransportweg unpassierbar wäre, wurde eine Überarbeitung des Räumungskonzepts gefordert.
Inzwischen hat Moni Kraft ein neues Räumungskonzept eingereicht, das eine Alarmierung bereits bei 2,30 Meter Wasserhöhe vorsieht und eine Räumung innerhalb von drei Stunden garantiert. Klaus Thein, zuständiger Referent beim Wasserwirtschaftsamt, war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.