Bezüglich Lohr sprach der Konzernbevollmächtigte laut einer Pressemitteilung Zöllers nicht nur den zwischenzeitlich erfolgten Verkauf der Flächen an der Bahnhofstraße an, sondern machte eine Ankündigung, die erheblich weiter geht: Die Bahn sei bereit, über ein Paket von rund 66 000 Quadratmetern "aller entbehrlichen Grundstücke inklusive Wald- und Gartenflächen" zu verhandeln. Voraussichtlich im Sommer oder Herbst 2003 werde die Bahn der Stadt ein entsprechendes Gesamtangebot unterbreiten.
In Gemünden gibt es ein 35 222 Quadratmeter großes Areal des ehemaligen Ladehofs, an dem die Stadt teilweise Interesse hat. Die DB Services Immobilien GmbH habe den Verwertungsauftrag erhalten und werde die Gespräche mit der Stadt fortsetzen. Allerdings gebe es "eine Vielzahl von Freimachungsproblemen", darunter diverse Kleinmietverträge.
Für den Bahnhof in Partenstein teilte von der Schulenburg Zöller mit, dass eine Vorstandsvorlage zur Freigabe der Bahnsteigplanung mittlerweile eingereicht worden sei. Hierbei würden mehrere Varianten zur Ermittlung der kostengünstigsten Möglichkeit untersucht. Nach deren Festlegung werde die Bahn Kontakt mit der Gemeinde aufnehmen. Der Bau sei allerdings erst für 2005/06 "avisiert", heißt es weiter in der Pressemitteilung.
Keine klaren Aussagen traf von der Schulenburg bezüglich der Zukunft der Fahrkartenschalter im Landkreis. Der persönliche Fahrkartenverkauf sei für die Bahn weiterhin von sehr großer Bedeutung. Er versprach, das Unternehmen werde auch künftig "ein flächendeckendes, dem Kundenbedarf entsprechendes Netz an Verkaufsstellen betreiben". Wo allerdings persönliche Beratung "kaum in Anspruch genommen wird, da hat sie auch betriebswirtschaftlich keine Perspektive".
Auch wenn die Bahn an kleineren Standorten mit geringerer Nachfrage auf den Fahrkartenverkauf über Agenturen setze und mittelfristig in Ergänzung zur gedruckten Fahrkarte das ticketlose Bahnfahren anstrebe, stehe fest, "dass der persönliche Fahrkartenverkauf in der Fläche erhalten bleibt". Konkret auf einzelne Standorte wollte der Konzernbevollmächtigte aber nicht eingehen.