Ein Schafhalter muss seine Tiere in beiden Ohren mit nummerierten Marken kennzeichnen. Geregelt ist dies in der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV). In erster Linie soll die Kennzeichnung der Ausbreitung von Tierseuchen begegnen. Dennoch dauerte es, bis ein Hobbyschafhalter aus dem Raum Lohr der Anordnung des Veterinäramts des Landratsamts nachkam.
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