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WERTHEIM: Diebische Verkäuferin im Wertheim Village

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Diebische Verkäuferin im Wertheim Village

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    Eine Frau aus dem Landkreis Würzburg war in einem Bekleidungsgeschäft im Wertheim Village als Verkäuferin angestellt. Zu verlockend für die 47-Jährige. Zwischen Mai und August 2013 ließ sie 20 bis30 Kleidungsstücke mitgehen. Der Staatsanwalt ging von gewerbsmäßigem Diebstahl aus, beschränkte die Vorwürfe aus prozessökonomischen Gründen jedoch auf zwei Pullover, einen Gürtel sowie ein Langarm-T-Shirt.

    Der Fehlbestand wurde bei einer Inventur festgestellt und war so hoch, dass der Verdacht auf die Mitarbeiter fiel. Man installierte Kameras, deren Aufnahmen zeigten, dass die Beschuldigte im Lager Waren ausprobierte, entsicherte, in einem Spind zwischenlagerte und dann vom Geschäft mitnahm, so der Filialleiter.

    Auch andere erwischt

    Auch andere Verkäuferinnen seien erwischt worden, hätten die Diebstähle aber zugegeben. Man habe das Arbeitsverhältnis beendet und, anders als bei der Angeklagten, auf Strafanzeige verzichtet.

    Bei der Beschuldigten machte die Polizei eine Wohnungsdurchsuchung und entdeckte viele Waren aus dem Geschäft, einige noch mit Etikett. Laut einem Beamten legte die Angeklagte ein Teilgeständnis ab. Geschäft und Beschuldigte schlossen einen Vergleich, und sie zahlte dem ehemaligen Arbeitgeber 2000 Euro für die Waren.

    In der Verhandlung machte die Frau zum Vorwurf keine Angaben. Der Filialleiter hatte eineinhalb Jahre nach dem Vorfall bezüglich der Einzelheiten große Erinnerungslücken. Am Ende war nicht mehr zu klären, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit die Angeklagte die Sachen aus den Verkaufsräumen mitgenommen hatte. Deshalb machte die Verteidigerin den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldbuße einzustellen. Staatsanwaltschaft und Gericht stimmten zu.

    Geldbuße zugestimmt

    Als die Richterin dann den Betrag von 2000 Euro nannte, musste die verheiratete Mutter zwar schlucken, stimmte aber zu. Sie wollte aus dem Fall ohne Vorstrafe herauskommen, sagte ihr Verteidiger. Denn „gewerbsmäßig“ ist Merkmal eines besonders schweren Falls mit einer Mindeststrafe von drei Monaten oder 90 Tagessätzen. Die 2000 Euro gehen an die Deutsche Stiftung Denkmalschutz zu Gunsten des ehemaligen Klosters Bronnbach.

    Die Staatsanwaltschaft hatte bereits während der Ermittlungen angeboten, das Verfahren gegen eine Geldstrafe einzustellen. Darauf hatte man sich damals aber nicht einigen können.

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