Wegen eines Dorfflohmarktes wird an der St 2316 in Schollbrunn, ab Einmündung Rohrbrunner Straße/Obere Heer bis Zollgasse 3, am Sonntag, 16. Juni, ein beidseitiges Halteverbot angeordnet. Die Besucherinnen und Besucher sowie Anwohnerinnen und Anwohner werden in einer Mitteilung darum gebeten, die Beschilderung zu beachten.
Schollbrunn