Ganze drei Mal stieg Georg Popp aus Karsbach im Oktober und November 1871 in ein Wohnanwesen in Retzstadt ein – zwei Mal machte er Beute, beim dritten Mal wurde ihm die Gier zum Verhängnis. Das Schwurgericht von Unterfranken und Aschaffenburg verurteilte den 26-jährigen Bäckersgesellen dafür im April 1872. Zehn Jahre musste er ins Zuchthaus und weitere zehn Jahre verlor er seine bürgerlichen Ehrenrechte. Ein weiterer Karsbacher musste immerhin für acht Tage in Haft.
Karsbach/Retzstadt