„Ich habe nichts gemacht“, sagte ein 33-jähriger Zeitarbeiter zur Anklage wegen Betrugs in 31 tatmehrheitlichen Fällen. Der Staatsanwalt wirf ihm vor, einem jüngeren Mann in etwa vier Monaten fast 45 000 Euro abgeknöpft zu haben. Zudem ist er angeklagt, weil er von einer Metzgerei aus Lohr über zehn Kilogramm Fleisch- und Wurst bezog aber nie bezahlte. Ein Urteil gab es dazu am Amtsgericht Gemünden nicht, nach fünfeinhalb Stunden Verhandlung setzte die kleine Strafkammer (Berufsrichter Thomas Schepping und zwei Schöffen) das Verfahren aus und verwies es ans Landgericht. Neben einer Gefängnisstrafe kommt nämlich auch die Unterbringung des Angeschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus (Forensik) in Betracht. Letzteres kann aber erst die große Strafkammer (drei Berufsrichtern und zwei Schöffen) verhängen.
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