Die Gemeinde Hafenlohr hat im Falle eines unbebauten Grundstücks ihr Vorkaufsrecht genutzt und rechtmäßig geltend gemacht. Ein Ehepaar hatte vor dem Würzburger Verwaltungsgericht dagegen geklagt, nach einstündiger Verhandlung aber wegen geringer Erfolgsaussicht die Klage zurückgenommen. Die Gemeinde zeigte sich jedoch offen, doch noch zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.
Hafenlohr/Würzburg