Die Gemeinde Birkenfeld legte mit einer grundsätzlichen Vorgabe für künftige Bauanträge von Carports außerhalb der Baulinien von Bebauungsplänen eine Entscheidungsrichtlinie fest. Antragstellern soll sie Richtschnur für ihre Planung und dem Gemeinderat Vorgabe zur Gleichbehandlung von Bauwerbern sein. Dabei hatte die Verkehrssicherheit oberste Priorität.
BIRKENFELD