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BIRKENFELD: Ein Meter Abstand zur Grundstücksgrenze

BIRKENFELD

Ein Meter Abstand zur Grundstücksgrenze

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    In Birkenfeld muss ein Carport wie dieser künftig mindestens einen Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben.
    In Birkenfeld muss ein Carport wie dieser künftig mindestens einen Meter Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Foto: Foto: Robert Heusslein

    Die Gemeinde Birkenfeld legte mit einer grundsätzlichen Vorgabe für künftige Bauanträge von Carports außerhalb der Baulinien von Bebauungsplänen eine Entscheidungsrichtlinie fest. Antragstellern soll sie Richtschnur für ihre Planung und dem Gemeinderat Vorgabe zur Gleichbehandlung von Bauwerbern sein. Dabei hatte die Verkehrssicherheit oberste Priorität.

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