Die Gemeinde Gössenheim wird die Erweiterung des landwirtschaftlichen Betriebes von Stefan Herrmann in Sachsenheim durch entsprechende planerische Gestaltung unterstützen. Dies ist das Ergebnis einer Bauvoranfrage des Landwirtes, der allerdings die Auswirkungen derzeit noch unklaren politischen Rahmenbedingungen abwarten will.
Den Neubau eines Stalls für 154 Zuchtsauen hat Herrmann geplant. Für diese Änderung und Erweiterung seines Betriebes hat der Sachsenheimer Landwirt positive Stellungnahmen des Landwirtschaftsamtes und der immissionsrechtlichen Seite. Doch, ob es letztendlich zur Haltung von Zuchtsauen in dieser Größenordnung kommt, ließ Herrmann bei der Erörterung seiner Bauvoranfrage offen.
Die Entwicklung am Verbrauchermarkt ist dabei für Herrmann genau so ausschlaggebend wie die von der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesregierung angekündigten Änderungen für die Landwirtschaft. So könnte sich Stefan Herrmann auch dazu entschließen, nur in einem Teil seiner geplanten Stallungen Zuchtsauen zu halten, während in den anderen Boxen Mastschweine leben.
Da ein Bescheid auf die Bauvoranfrage drei Jahre lang ihre Gültigkeit behält, stehen weder Gemeinde noch der Landwirt momentan unter Zeitdruck, wie Bürgermeister Manfred Marold die baurechtliche Behandlung erläuterte.
Einvernehmlich mit allen Beteiligten soll der immissionsrechtlich günstigste Standort für den Betrieb mit den Fachbehörden abgesprochen werden. Nach den gültigen Bestimmungen ist der vorgesehene Abstand von 155 Metern zur derzeitigen Ortsbebauung, einem ausgewiesenen Mischgebiet, mehr als ausreichend. Einen entsprechenden Vermerk aus der überörtlichen Rechnungsprüfung bei der Gemeinde Gössenheim können die Prüfer jetzt streichen.
Wie von ihnen gefordert hat der Gemeinderat jetzt seine Gebührensatzung zur Friedhofs- und Bestattungsordnung zum 1. März 2001 geändert. Sogar der Bayerische Landtag hatte sich schon diesbezüglich mit "dem Fall Gössenheim" zu beschäftigen. "Wir wollten eine Verwaltungsvereinfachung", legte Marold den Standpunkt der Gemeinde dar. So sollte jeder Betroffene selbst bestimmen, welcher Bestatter die jeweiligen Beerdigungen durchführt und auch die Abrechnung mit dem jeweiligen Unternehmer abwickeln.
Künftig müssen die Gebühren für Bestattung, Grabherstellung und Leichenhaus-Nutzung über die Gemeindeverwaltung entrichtet werden. Zu diesem Zweck wurden die Arbeiten ausgeschrieben und an die beiden Bestattungsunternehmen Joa und Nicklaus vergeben.
Grabstellen-Kosten
Demnach werden künftig für Kindergräber für Kinder bis sechs Jahren 350 Mark, für Einzel- und Familiengräber je Grabstelle 500 Mark, für ein Urnengrab 200 Mark und bei Tieferlegung zusätzlich 250 Mark fällig. Damit hat die Gemeinde Gössenheim innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden die gleichen Gebührensätze wie die Mitgliedsgemeinde Gräfendorf. Etwas preiswerter sind die Gebühren in der Gemeinde Karsbach. Alle anderen Gebühren bleiben wie bisher gültig.
"Ich glaube, das Schild ersparn wir uns", wehrte sich Gudrun Höfling gegen eine "Aufforstung des Schilderwaldes". Im Rahmen des Vollzugs der Straßenverkehrsordnung hatte die Polizeiinspektion Karlstadt bei einem Besichtigungstermin die Anbringung einer Ortstafel an der Homburgstraße gefordert. Ortsauswärts sollte nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung der Hinweis "Karsbach 3 KM" angebracht werden.
"Und was ist, wenn wir dem nicht zustimmen", sprach sich auch Johann Popp zunächst gegen die Anbringung der Ortstafel aus. "Wir werden aber dieses Schild anbringen und ich bitte euch um diesen Beschluss", machte Marold deutlich, dass er am Vollzug der gesetzlichen Vorgaben festhält.
Bis auf Alfons Schlereth und Burkard Haaf folgten alle anwesenden Ratsmitglieder der Empfehlung des Bürgermeisters.