Es kann der Bravste nicht in Frieden leben, wenn es dem lieben Nachbarn nicht gefällt. Allerdings so richtig brav war wohl keiner der beiden Männer, die sich jetzt vor Strafrichter Joscha Kreßmann wieder trafen. Der eine auf der Anklagebank, der andere als Zeuge. Allerdings verzichtete der Richter auf dessen Zeugenaussage, weil sein Schwester als Zeugin sehr viel zur Aufklärung der Gesamtsituation beigetragen hatte.
Wegen Beleidigung und Bedrohung hatte der 34-jährige Angeklagte im Juli einen Strafbefehl über 1200 Euro (40 Tagessätze zu 30 Euro) erhalten, gegen den er über seinen Anwalt Einspruch eingelegt hat. Ihm war vorgeworfen worden, einen eine Straße unterhalb von ihm wohnenden Nachbarn mit den Worten „du Hurensohn, wenn du nicht die Anzeige gegen mich zurücknimmst, werde ich dich töten“, beleidigt und bedroht zu haben. Dessen Schwester soll er mit „ich f…. dich, du Hure. Deutschland beschützt dich nicht mehr und ich sorge dafür, dass du in dein Land geschickt wirst“, bedacht haben.
Immer wieder Polizeibesuche
Dass dies nicht der erste Streit zwischen den aus einem anderen Kulturkreis stammenden beiden Männern war, legte der Verteidiger des Angeklagten deutlich dar. Immer wieder waren auch Beamte der Polizeistation Gemünden zu Streitigkeiten zwischen ihnen gerufen worden.
So soll alles damit begonnen haben, dass der Zeuge rund ein Jahr ein Jahr lang ein heimliches Verhältnis mit der Ehefrau des 34-jährigen Lagerarbeiters hatte. Die erotischen Stunden hat der Liebhaber zum Teil in Bildern festgehalten. Als die Ehefrau das Verhältnis beenden wollte, hatte ihr Liebhaber sie immer wieder mit den Bildern erpresst.
Einmal soll er sogar eine Fensterscheibe eingeschlagen haben, weil die Frau ihn nicht in die Wohnung lassen wollte. Dann hat er sich – offensichtlich – einen Wohnungsschlüssel besorgt, mit dem er, wenn er Lust hatte, ungehindert die Frau aufsuchen konnte.
Aufgeflogen ist das Treiben, als die Frau ihren Liebhaber nicht empfangen wollte und dieser, weil ein anderer Wohnungsschlüssel von innen im Türschloss steckte, nicht in die Wohnung konnte. Als er dann lautstark rebellierte, rief die untreue Ehefrau ihren Mann auf der Arbeitsstelle an. Der nahm sich den Tag frei und wurde von einem Arbeitskollegen zu seiner Wohnung gefahren. Der Randalierer war allerdings verschwunden. Später tauchte er, im Glauben, dass der Ehemann wieder auf der Arbeit ist, erneut an der Wohnungstür auf. Reumütig beichtete die Ehefrau und Mutter ihrem Mann ihr Fremdgehen. „Es ist alles wieder in Ordnung bei uns“, berichtete diese vor Gericht.
Mit Gürtel geschlagen
Zu der Auseinandersetzung, die schließlich zum Strafbefehl und dann zur Gerichtsverhandlung führte, kam es einige Zeit später. Als der „Fremdgeher“ und seine Schwester auf den gemeinsamen älteren Bruder warteten, kam es zur verbalen Beleidigung mit Bedrohung der Geschwister durch den Angeklagten. „Das stimmt alles“, erklärte die Schwester als Zeugin und berief sich auf die Anklagepunkte. Sie gab auch zu, dass ihr Bruder seinen Ledergürtel aus der Hose gezogen und den jetzt Angeklagten zwei Mal damit ans Bein geschlagen hat.
Auf die Zeugenaussage des aggressiv wirkenden Bruders der Zeugin verzichtete Richter Kreßmann. Zumal der Bruder sich selbst bei einer wahrheitsgemäßen Aussage belasten könnte und daher bei solchen Fragen ein Aussageverweigerungsrecht hätte.
Darum regte der Richter die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage an. Nach Beratung mit seinem Verteidiger stimmte der Angeklagte zu. Er muss jetzt innerhalb der nächsten Monate 400 Euro an die Kindertagesstätte St. Johannes der Täufer in Karlburg zahlen. Danach wird das Verfahren endgültig eingestellt.