Bereits im Oktober 2016 hatte der Abwasserzweckverband Roßbrunn-Uettingen einen Antrag auf die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken in den Aalbach und Ziegelbach gestellt, die bis jetzt noch nicht erteilt wurde. Um Baurisiken zu verhindern, will der Verband mit dem Neubau eines in Greußenheim geplanten Stauraumkanals aber erst beginnen, wenn die gehobene Erlaubnis vorliegt. Zum 31. Dezember 2019 war auch die bis dahin gültige beschränkte Erlaubnis ausgelaufen. Diese wurde nun für weitere zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
In der dem Bescheid beiliegenden wasserrechtlichen Stellungnahme sind verschiedene Anforderungen aufgeführt, mit deren Klärung das Ingenieurbüro Uwe Härtfelder beauftragt wurde. Eine Auflage ist, in Hinblick auf die geplante Sanierung beziehungsweise Erneuerung der Regenüberlaufbecken (RÜB) 5/6 und 8, die Erstellung einer aktuellen hydrodynamischen Schmutzfrachtsimulation über das gesamte Einzugsgebiet der Kläranlage. Da die Erstellung dieser Berechnung mit erheblichem Aufwand verbunden ist, beschloss die Versammlung, für die Vorlage der hydrodynamischen Schmutzfrachtsimulation eine Fristverlängerung bis 30. Juni 2022 und für eine ebenfalls geforderte Entwurfsplanung eine Verlängerung bis 31. Dezember 2022 zu beantragen.
Des Weiteren fordert das Landratsamt an den Entlastungsanlagen Rüb 1 und 4 Wasserstands-Messeinrichtungen zur Aufzeichnung des Entlastungsverhaltens anzubringen. Die Versammlung beschloss, diese Einrichtungen unverzüglich nach dem Vorliegen der Ergebnisse aus der Schmutzfrachtsimulation anzubringen. Die Kosten liegen bei ungefähr 60 000 Euro.
Gegen Klage entschieden
Diskutiert wurde die Erhebung einer Klage gegen den Bescheid des Landratsamts vom 11. November 2020 auf die Verlängerung der beschränkten Erlaubnis zur Mischwassereinleitung. Hintergrund dieser Erwägungen war, dass die Versammlung bereits im Jahr 2016 einen Antrag auf eine gehobene Erlaubnis gestellt hat. Aufgrund dieser Verzögerungen würden dem Verband voraussichtlich Schäden in Form von höheren Bau- und Sanierungskosten entstehen. Die Versammlungsmitglieder entschieden sich gegen eine Ergebung einer solchen Klage.
Zum 1. Januar 2020 wurde ein neuer Betriebsführungsvertrag mit der Laufzeit von zwei Jahren zwischen dem Zweckverband und der Firma Südwasser vereinbart. Laut Vertrag wird der anfallende Filterkuchen zu einem Preis von 91 Euro pro Tonne (netto) Klärschlamm separat abgerechnet. Diese Preisvereinbarung gilt bis 31. Dezember 2020. Für das Jahr 2021 wird sich der Preis für die Klärschlammverwertung auf 125 Euro pro Tonne (netto) erhöhen.
Die Versammlung hatte sich parallel ein anderes Angebot eingeholt, bei dem der Preis für die Klärschlamm-Verwertung ebenfalls bei 125 Euro pro Tonne (netto) lag. Die Versammlung entschloss sich, die Verwertung weiterhin durch Südwasser vornehmen zu lassen.
Keine Einwände erheben
Der Träger TransnetBW GmbH hat einen Antrag bei der Bundenetzagentur auf Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben 3 der Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach gestellt. Die Bundesnetzagentur gibt im Rahmen der Antragskonferenz Gelegenheit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme. Der Zweckverband beschloss, keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorhaben zu erheben.
Voraussetzung sei, dass alle den Zweckverband betreffenden baulichen und technischen Maßnahmen auf Kosten des Trägers und in Abstimmung mit dem Zweckverband vorgenommen werden. Wichtig sei auch, dass die Höchstspannungsleitung mindestens einen Meter unter dem Verbandssammler verlegt wird und dass der Zustand des Sammlers vor und nach der Durchführung der Bauarbeiten durch eine Befahrung dokumentiert wird.