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WIESENFELD/GEMÜNDEN: Familie eines tödlich Verunglückten bittet um dessen Eigentum

WIESENFELD/GEMÜNDEN

Familie eines tödlich Verunglückten bittet um dessen Eigentum

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    Keine Chance hatte der 39-jährige Autofahrer, der am 15. Dezember bei Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) in einen Holztransporter prallte. Dessen Fahrer war aus einem Feldweg auf die Staatsstraße eingebogen.
    Keine Chance hatte der 39-jährige Autofahrer, der am 15. Dezember bei Wiesenfeld (Lkr. Main-Spessart) in einen Holztransporter prallte. Dessen Fahrer war aus einem Feldweg auf die Staatsstraße eingebogen. Foto: Foto: K.-H. Haase

    Kann es sein, dass sich jemand am Eigentum eines Unfallopfers vergreift? Diese Frage quält die Familie eines im Dezember tödlich verunglückten Mannes bis heute, zusätzlich zum erlittenen Verlust des Angehörigen. An der Unfallstelle verschwunden sind sein Handy und seine Brieftasche. Der Vater des Verunglückten hat sich an die Redaktion gewandt mit dem Appell: Wer immer die Sachen gefunden oder an sich genommen hat, sie bitte auf irgendeinem Weg der Familie zukommen zu lassen.

    Tödlicher Zusammenstoß

    Über den besonders tragischen Unfall am 15. Dezember vorigen Jahres hatte die Redaktion berichtet. Ein 39-Jähriger aus dem Raum Gemünden war um 5.45 Uhr auf der Straße von Karlburg nach Wiesenfeld mit seinem Auto gegen die Seite eines Holzfuhrwerks geprallt, dessen Fahrer aus einem Feldweg auf die Staatsstraße eingebogen war. Der Autofahrer hatte keine Chance; er wurde nach Polizeiangaben in seinem Wagen eingeklemmt und starb noch an der Unfallstelle. Im Einsatz waren ein Notarzt, der Rettungsdienst, mehrere Feuerwehren und die Polizei.

    Letzte Erinnerungsstücke

    Über den Bestatter erhielt die Familie des 39-Jährigen dessen persönliche Sachen – darunter fehlten, so der Vater, das Mobiltelefon und der Geldbeutel; beides habe der Sohn stets gewissenhaft und sicher verwahrt an derselben Stelle bei sich getragen. Nachfragen bei den Ersthelfern, beim Feuerwehrkommandanten und bei der Polizei seien ergebnislos geblieben. Man wolle ihnen gar nichts unterstellen, sagt der Vater, man wolle aber auch nicht diese letzten Erinnerungsstücke verloren geben.

    Vergebliche Suche und Nachfragen

    Er selbst und ein weiterer Sohn hätten vergeblich die Unfallstelle abgesucht, falls das Handy und das Portemonnaie doch beim Unfall oder bei der Bergung aus den Taschen des Verunglückten gefallen seien. Man habe sogar beim Abschleppdienst den blutverschmierten Innenraum des Unglückswagens abgesucht . . .

    Besonders betroffen gemacht habe dann ein Vorfall am Samstag, 17. Dezember, zwei Tage nach dem Unfall – da sandte das Handy des tödlich Verunglückten eine automatisierte Nachricht auf das Handy des Bruders: „Der Teilnehmer ist jetzt wieder erreichbar.“ Daraufhin bat der Vater die Polizeiinspektion Karlstadt um eine Ortung des Handys, was abgelehnt worden sei.

    Kein Rechtsgrund zur Handyortung

    Das bestätigt Hauptkommissar Thomas Miebach, der Leiter der PI Karlstadt. Der Grund für die Ablehnung sei jedoch nicht Unwilligkeit, sondern vielmehr sei das Veranlassen einer Handy-Ortung – anders als im Fernsehkrimi – „für uns schwierig“. Für eine solche polizeiliche Maßnahme müsse ein Rechtsgrund nachgewiesen werden. In dem Fall aber müsse es sich nicht zwingend um einen Diebstahl oder eine Fundunterschlagung handeln, denn der Eigentümer könne das Handy vor dem Unfall verloren, verlegt oder sogar – theoretisch – verschenkt haben.

    Der Rat von Thomas Miebach: Bis die Aufnahme staatsanwaltlicher Ermittlungen zu erreichen ist, sei es wesentlich schneller und einfacher, wenn die Erben des Handys beim Provider die Ortung des Geräts beantragen. Dafür werde keine rechtliche Begründung benötigt, allerdings verursache der Service in der Regel Kosten.

    Rettung steht an erster Stelle

    Wie es grundsätzlich um die Sicherung von Eigentum bei (Verkehrs-)Unfällen bestellt ist, dazu erklärt Thomas Miebach: Zunächst stehe für alle Beteiligten die Versorgung und Rettung von Verletzten voran. Die Polizei durchsuche Verunglückte höchstens, um die Identität anhand von Fahrzeug- oder Führerschein oder anderer Ausweise festzustellen. Stehen die Personalien fest, „dann wird von unserer Seite nichts weiter unternommen“. Nur was an persönlicher Habe lose an der Unfallstelle oder im Auto zu finden sei, „sammeln wir ein“. Nach der Rettung stehe für die Polizei die Ermittlung des Unfallhergangs im Vordergrund.

    Appell der Familie

    Zu dem oben geschilderten Fall berichtet Miebach, ihm sei erst Tage nach dem Unfall über die Feuerwehr Karlstadt bekannt geworden, dass die Familie des Verunglückten Dinge aus seinem Besitz vermisst. „Mir tut das für die Familie wirklich sehr leid, dass das jetzt so aussieht, als wollten wir nicht ermitteln.“

    Die Familie hofft, die verlorenen Dinge finden sich doch noch an. Besonders das Handy kann die letzten Erinnerungen an den Sohn und Bruder enthalten.

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