Im aktuellen Haushaltsentwurf sind die Ausgaben für Hilfen für Asylbewerber mit 5,9 Millionen Euro höher als die der Grundsicherung mit fünf Millionen Euro. Wie Stefan Krebs vom Sachgebiet 22 des Landratsamts im Kreisausschuss für Gesundheit und Teilhabe erklärte, liegt das vor allem daran, dass die Altersrenten von aus der Ukraine Geflüchteten in aller Regel nicht ausreichen. Im Haushalt 2024 waren für die Asylbewerber 4,5 Millionen Euro eingeplant, die Kosten der Unterbringung sind darin generell nicht enthalten, für die Grundsicherung (nach dem Sozialgesetzbuch XII) 4,8 Millionen Euro. Hier gab es nur leichte Steigerungen von 620 auf 629 Bedarfsgemeinschaften und von 700 auf 715 Personen.
Ein Problem für den Kreishaushalt sind diese Millionenbeträge nicht. Die Hilfen für Asylbewerber werden vom Freistaats Bayern ersetzt (bezahlt), die für die Grundsicherung vom Bund.
Höhere Kosten für Mittagsverpflegung in den Schulen
Bei den Produkten mit Zuschussbedarf bleibt die Hilfe zum Lebensunterhalt, zum Beispiel auch für Kinder in Pflegefamilien, mit 507.500 Euro praktisch gleich. Der Zuschussbedarf der Krankenhilfe steigt deutlich um 200.000 auf 323.000 Euro, allerdings war der Ansatz von vergangenem Jahr auch um die Hälfte zu gering. Dass für Bildung und Teilhabe mit knapp 209.000 Euro rund 22.000 Euro mehr benötigt werden, liegt vor allem an höheren Kosten für die Mittagsverpflegung in Schulen, es gibt keine Fallzahlsteigerung.
Der Zuschussbedarf für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sinkt leicht um 3000 auf 54.000 Euro, dabei geht es vor allem Kosten von Bestattungen. Wenig ändert sich bei den Ausgaben von 55.000 Euro für die Freiwilligenagentur "EMIL", 36.000 Euro für die Ehrenamtskarte und 16.000 Euro für Seniorenarbeit, wie zum Beispiel den Beirat und Broschüren, das sind vor allem anteilige Personalkosten und die Druckkosten der Notfallmappe.
Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft wurden aktualisiert
Der Ausschuss stimmte dem Haushalt des Sachgebiets 22 einstimmig zu. Zur Kenntnis nahm er, dass die Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft (bei Grundsicherung) zum 1. Januar aktualisiert wurden. Sie reichen in den Städten Karlstadt, Lohr in Marktheidenfeld nun von 449 Euro bei einer Person für eine 50-Quadratmeterwohnung bis zu 861 Euro für 105 Quadratmeter bei fünf Haushaltsmitgliedern (je weitere Person werden es 104 Euro und 15 Quadratmeter mehr). Im übrigen Landkreis liegt die Grenze für die Bruttokaltmieten mit 398 beziehungsweise 764 Euro (91 Euro je weitere Person) niedriger. Die nicht enthaltenen Heizkosten werden gesondert auf Angemessenheit überprüft.