Aktuell liegt der Grundsteuer-Hebesatz in Fellen sowohl bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) als auch bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Baugrundstücke) bei 400 Prozent. In seiner Sitzung am Dienstag beschloss der Gemeinderat mit 6:2 Stimmen eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B ab 1. Januar 2025 auf 300 Prozent sowie die Beibehaltung der 400 Prozent bei der Grundsteuer A. Die Gegenstimmen kamen von Bernhard Fischer und Detlef Weis.
Fellen