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Fellen: Fellen ringt um die Grundsteuer

Fellen

Fellen ringt um die Grundsteuer

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    In Fellen wird der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Baugrundstücke) von 400 auf 300 Prozent reduziert.
    In Fellen wird der Hebesatz der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Baugrundstücke) von 400 auf 300 Prozent reduziert. Foto: Wolfgang Dehm

    Aktuell liegt der Grundsteuer-Hebesatz in Fellen sowohl bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) als auch bei der Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Baugrundstücke) bei 400 Prozent. In seiner Sitzung am Dienstag beschloss der Gemeinderat mit 6:2 Stimmen eine Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B ab 1. Januar 2025 auf 300 Prozent sowie die Beibehaltung der 400 Prozent bei der Grundsteuer A. Die Gegenstimmen kamen von Bernhard Fischer und Detlef Weis.

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