Gartenabfälle dürfen in Zellingen, Retzbach und Duttenbrunn auch weiter nur in Gärten verbrannt werden, die außerhalb der Orte liegen. Der Gemeinderat beschloss zwar, die bisherige gemeindliche Regelung außer Kraft zu setzen und keine eigene Pflanzenabfallverordnung zu erlassen. Die neue Verordnung des Freistaates Bayern über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen enthält aber vergleichbare Vorschriften.
ZELLINGEN