Zehn Jahre nach seiner Einführung wird das Thema aktuell gerade wieder einmal diskutiert: Die Pfandpflicht für Einwegverpackungen von Getränken, umgangssprachlich teilweise als Dosenpfand bezeichnet. Der Grundgedanke allerdings ist schon wesentlich älter, wie unser Mitarbeiter Josef Laudenbacher beim Sichten alter Akten für das Gemeindearchiv feststellte.
Demnach war der Markt Karbach in früheren Jahren eine stattliche Weinbaugemeinde, in der immerhin rund 110 Morgen „Weingardten“ bearbeitet wurden, also gut 27 Hektar. Folglich gab es auch eine ganze Reihe von Heckenwirtschaften.
Unter dem Datum vom 21. April 1913, vor 100 Jahren, veröffentlichte das königliche Bezirksamt Marktheidenfeld mit dem Betreff „Einführung des Flaschenpfandes“ eine Erklärung und Verpflichtung für die damals fünf Karbacher Gastwirtschaften.
„Wir verpflichten uns, beim Verkauf von Getränken in Flaschen außerhalb der Wirtslokale sich stets einen Geldbetrag von 10 Pfennig zahlen zu lassen, es sei denn, daß eine gleichwertige Flasche zurückgebracht wird. Ausnahmen dürfen nur bei Kunden gemacht werden, die ständige Abnehmer einer größeren Anzahl derartiger Getränke sind, etwa von 5 Flaschen aufwärts. In diesem Falle ist jedoch darauf zu achten, dass die leeren Flaschen bei neuen Lieferungen stets zurückgegeben und fehlende Flaschen in bar vergütet werden. Dieses ist durch genaue Aufzeichnung stets festzuhalten!“
Unterzeichnet haben diese Verpflichtungserklärung fünf Karbacher Gastronomen:
• Richard Rügamer, „Zum Löwen“, Gastwirtschaft mit Branntwein-Ausschank, Hs.-Nr. 65/66, gegründet 1726.
• Andreas Weißenberger, „Zum Schwarzen Adler“, Hs.-Nr. 79, gegründet 1691.
• Otto Engelhard, „Zur Bierbrauerei“, Schankwirtschaft mit Ausschank von nicht- und selbstgebrautem Bier und Wein unter Ausschluß von Branntwein, später dann erlaubt; Hs.-Nr. 14; gegründet 1815.
• Johann Adam Schubert, „Zum grünen Baum“, Hs.-Nr. 202, gegründet 1580.
• Franz Heinrich Freund, „Zum Stern“, Hs.-Nr. 164; 1703 als Gemeindewirtshaus gegründet.
Heckenwirtschaften durften nur vier Wochen, und nur mit Genehmigung des Bezirksamtes betrieben werden. Zu zahlen war 1863/64 eine Gebühr von 1 fl (einem Gulden), was einem heutigen Wert von etwa 125 Euro entspricht.
Ausgeschenkt haben den vorhandenen Dokumenten zufolge:
• 1863/63 Jacob Ehehalt; Johann Georg Ehehalt, Ludwig Dürr und später Hubert Ehehalt Hs.-Nr. 185, 1879 (heute Manfred Wagner).
• 1866/67 Josef Baunach;
• 1867/68 Johann Evangelist Ludwig, Müller, Hs.-Nr. 233.
• 1869 Michael Sendelbach und Johann Georg Roth;
• 1870 Jacob Ehehalt;
• 1871 Johann Väthröder.
• 1895 beantragte die Witwe Maria Margaretha Schubert in Hs.-Nr. 86 (heute Heinrich Väth) Ausschankgenehmigung, die ihr auch gewährt wurde.
Von späteren Heckenwirtschaften ist nichts mehr bekannt. Wein wurde in Karbach bis nach dem Zweiten Weltkrieg noch angebaut. Nach und nach gaben die verbliebenen Winzer aber aus verschiedenen Gründen auf.