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GÖSSENHEIM: Flugplatz für Ultraleichtflieger in Gössenheim geplant

GÖSSENHEIM

Flugplatz für Ultraleichtflieger in Gössenheim geplant

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    In luftiger Höhe: Ultraleichtflieger sollen bald auf einer Wiese bei Gössenheim landen können. Dem Plan für einen Flugplatz stimmte der Gemeinderat zu. Das Foto entstand bei einem Flugsporttag in Ippesheim.
    In luftiger Höhe: Ultraleichtflieger sollen bald auf einer Wiese bei Gössenheim landen können. Dem Plan für einen Flugplatz stimmte der Gemeinderat zu. Das Foto entstand bei einem Flugsporttag in Ippesheim. Foto: Foto: Flugsportgruppe Ippesheim

    Die Werntalgemeinde Gössenheim wird voraussichtlich im kommenden Jahr einen eigenen Flugplatz erhalten. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates stellte Patrick Hagedorn sein Projekt vor, auf einem Grundstück in der Nähe der Ringelbachschlucht in Richtung Adelsberg einen Start- und Landeplatz für Ultraleichtflugzeuge zu errichten. Gegen die Stimme von Klaus Neumann befürwortete der Gemeinderat das Vorhaben, das in die konkretere Planung gehen kann.

    Patrick Hagedorn ist begeisterter Pilot und Besitzer eines „manntragenden Ultraleichtflugzeugs“. Gemeinsam mit anderen Piloten aus der Region will er in Gössenheim speziell für diese Art von Luftfahrzeugen einen kleinen Flugplatz errichten und gleichzeitig Jugendlichen die Möglichkeit geben, kleine, von einem Elektromotor getriebene Modellflugzeuge fliegen zu lassen, da das laut Informationen schon bald auf dem Gelände in Adelsberg nicht mehr möglich sein soll.

    „Viel wird man nicht sehen“, erläuterte Hagedorn den Gemeinderatsmitgliedern. Die Anlage wird eher ein Flugfeld als ein Flugplatz sein, eine ebene Wiese mit einem zehn mal 20 Meter großen Hangar und einem Windsack. Und es wird auch nicht viel zu hören sein, versicherte der Pilot. Anders als Sportflugzeuge oder mit einem Verbrennungsmotor ausgestattete Modellflugzeuge dürfen Ultraleichtflugzeuge einen Lärmpegel von 65 Dezibel (db) nicht überschreiten. Darüber wacht der TÜV bei der jährlichen Untersuchung. Im Vergleich dazu verursachen Autos etwa 75 db.

    Über unbewohntem Gebiet

    Über Grund müssen die Piloten eine Höhe von 3000 Fuß (etwa 1000 Meter) einhalten. Bei dem vorgesehenen Start- und Landeplatz müssen An- und Abflug über unbewohntem Gelände erfolgen. Das bedeutet, dass die kleinen zweisitzigen Flieger aus und in Richtung der Nachbargemeinde Karsbach kommen und vom freien Feld aus der vorgeschriebenen Flughöhe her steil zum oder vom Landeplatz fliegen. Die Verweildauer in Platznähe ist nur kurz, denn „wir wollen Strecken fliegen“, betonte Hagedorn.

    Da die 60-PS-starken Motoren, die die Fluggeräte antreiben, beim Landeanflug im Leerlauf laufen, sei die Geräuschimmission sehr gering. Lediglich die Starts sind etwas lauter, betonte Patrick Hagedorn. Der von ihm geplante Sonderstart- und Landeplatz steht, wie alle Flugplätze, unter der Aufsicht des Luftfahrtbundesamtes. Und die Behörde hat festgelegt, dass Ultraleichtflugzeuge nur während der Tageszeit fliegen dürfen und nur dann, wenn es die Sicht erlaubt. Von 365 Tagen im Jahr trifft das auf etwa 100 Tage zu, sagte Hagedorn. Als realistisch sah er 30 bis 40 Flugtage an, da alle Piloten die Fliegerei nur als Hobby ausüben. Zudem dürfen Starts und Landungen nur erfolgen, wenn eine ständig erreichbare Aufsichtsperson vor Ort ist. Alle Flugbewegungen müssen rechtzeitig angemeldet werden.

    Möglich wären in Zukunft Rundflüge mit Passagieren oder mit Fotografen für Luftaufnahmen. Die Regierung von Unterfranken könnte den Flugplatz als weiteren Standort für die Luftüberwachung bei Waldbrandgefahr nutzen. Für alle Aufgaben stünden sofort nach Inbetriebnahme aktuell drei Piloten mit zwei Ultraleichtfliegern zur Verfügung.

    Eine Gegenstimme

    „Die Gemeinde vergibt sich nichts, wenn wir dem Projekt zustimmen“, signalisierte Steffen Wetterich sein Okay. Während der ersten vier Jahre muss die Gemeinde jährlich ihre Zustimmung zu Betrieb und Weiterbetrieb geben. Danach sind Genehmigungen nur alle fünf Jahre nötig. „Probleme mit dem Lärm“, hat Klaus Neumann. Er stimmte gegen das Projekt, das den Trägern Öffentlicher Belange zugeleitet wird.

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