Icon Menü
Icon Schließen schliessen
Startseite
Icon Pfeil nach unten
Main-Spessart
Icon Pfeil nach unten
Marktheidenfeld
Icon Pfeil nach unten

Gast verging sich am Sohn des Gastgebers

Marktheidenfeld

Gast verging sich am Sohn des Gastgebers

    • |
    • |

    Als Beispiel für Kollegialität hatte begonnen, was am Mittwoch manchem Zuhörer im Würzburger Jugendschöffengericht den Atem stocken ließ. Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, unter anderem in einem schweren Fall, hatte sich ein Wertheimer zu verantworten.

    Im vergangenen Sommer wird dem Mann der Führerschein entzogen. Die Frage, wie er fortan nach Marktheidenfeld zur Arbeit kommt, klärt sich schnell: Ein Kollege bietet ihm an, unentgeltlich in seiner Wohnung direkt neben dem Betrieb zu übernachten. Drei Monate lang schläft der Wertheimer dort zweimal wöchentlich und wird nahezu Mitglied der Familie.

    An einem Spätabend im September verschickt der 39-Jährige per Handy Textnachrichten an den elfjährigen Sohn, der auf der gleichen Etage schläft. Zunächst wünscht er dem Jungen nur eine gute Nacht. Einige SMS später fordert der Mann, der selbst vier Kinder hat, den Bub in unverblümt perversen Worten zum Geschlechtsverkehr auf.

    Dass der Elfjährige daraufhin zu dem Mann ins Gästezimmer geht, erklärt der Richter am Mittwoch mit dem Bemühen des Jungen, seine ein Jahr jüngere Schwester vor sexuellen Annäherungen und Übergriffen des Gastes zu schützen. Denn ihr Zimmer ist nicht abschließbar.

    Der Junge trifft den 39-Jährigen nackt auf der Couch an. Der manipuliert an den Geschlechtsteilen des Jungen, bringt ihn dazu, das Gleiche bei ihm zu tun, vollzieht Oralverkehr an ihm. Der Junge flüchtet aus dem Zimmer und übergibt sich vor Ekel. Dass es zwei Wochen später wieder zum sexuellen Missbrauch kommt, diesmal ohne Oralverkehr, hätte die Mutter des Jungen verhindern können, zeigte sich der Richter in der Verhandlung überzeugt. Denn der Elfjährige erzählt ihr verstört von der drastischen Aufforderung zum Geschlechtsverkehr per Handy. Da der Gast aber den Jungen veranlasst hat, die verräterischen SMS zu löschen, fehlt es der Mutter am "Beweis" für die Absichten und Übergriffe des Mannes in ihrer Wohnung, wie sie im Zeugenstand sagte.

    Erst als sich der Junge nach dem zweiten Missbrauch einer Lehrerin anvertraut und der Vater seinem Chef davon berichtet, kommt die Sache ins Rollen. Der Chef kündigt dem Wertheimer und drängt die Eltern, eine Strafanzeige zu stellen - Vater und Mutter gehen zur Polizei.

    "Sie waren vertrauensselig gegenüber einem Fremden und misstrauisch gegenüber ihrem Kind", gab der Richter der Mutter zu bedenken. Beide Eltern sind inzwischen in psychologischer Behandlung und "in ein tiefes Loch gefallen", sagte die Mutter. Ihr Sohn sei heute in Therapie, habe sich in der Schule massiv verschlechtert, verhalte sich "aggressiv und hysterisch".

    Zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf eine dreijährige Bewährungszeit, lautete das Urteil gegen den Wertheimer, der sich vor Gericht bei seinem Opfer, dessen Familie und seiner eigenen Familie entschuldigte. Inwieweit Alkohol sein Verhalten hatte entgleisen lassen, wurde in der Verhandlung nicht geklärt.

    Vertrauen auf Gröbste ausgenutzt

    Der Staatsanwalt, der genau dieses Strafmaß gefordert hatte, legte dem Täter vor allem zur Last, dass er das Entgegenkommen der Gastfamilie aufs Gröbste ausgenutzt und über das Opfer hinaus dessen ganze Familie geschädigt habe: "Das war ein Vertrauensbruch, wie er größer nicht sein kann." Erschwerend kam eine einschlägige Vorstrafe hinzu: Vor zwölf Jahren hatte sich der Angeklagte schon einmal des sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen schuldig gemacht und eine Geldstrafe erhalten. Damals war die elfjährige Schwester seiner Frau das Opfer.

    Mit einer Bewährungsstrafe kam er diesmal davon, weil er ein umfassendes Geständnis abgelegt habe und durch die Zeit in der Untersuchungshaft sicher beeinflusst worden sei, den selbst verschuldeten Scherbenhaufen seines Lebens zu überdenken, erklärte der Richter. Der 39-Jährige muss sich unverzüglich einer Alkoholtherapie und später einer Sexualtherapie unterziehen und zudem 400 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Wie der Staatsanwalt verzichtete auch er auf Rechtsmittel.

    Nach erfolgreicher Therapierung will der Wertheimer nach eigenen Worten bei seinem Bruder einziehen, um von dort aus wieder Fuß in der (Berufs-)Welt zu fassen. Ob der Bruder auch Kinder habe, wollte der Richter wissen. Ja, antwortete der 39-Jährige bereitwillig, einen siebenjährigen Sohn und eine jüngere Tochter. Der Richter ging darauf nicht ein.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden