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Würzburg: Gemeinde darf Wohnmobil-Stellplatz auf Mainlände verbieten

Würzburg

Gemeinde darf Wohnmobil-Stellplatz auf Mainlände verbieten

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    Wohnmobile werden immer populärer. Es ist jedoch nicht immer einfach, für die oft übergroßen Fahrzeug einen Stellplatz zu finden. Einer Familie aus Triefenstein war die Marktgemeinde bisher entgegengekommen. Seit 2015 durfte sie ihr Wohnmobil für eine Gebühr von 50 Euro auf einem Parkplatz an der Mainlände in Lengfurt zeitlich unbegrenzt abstellen. Als diese unbefristete Ausnahmegenehmigung jedoch im April 2020 widerrufen wurde, war der Ärger groß.

    Die Familie wohnt im Altort und hat dort weder eine Möglichkeit, ihren Pkw noch das Wohnmobil zu parken. Das Würzburger Verwaltungsgericht bestätigte dennoch das Vorgehen der Gemeinde. Es kritisierte jedoch auch, dass diese auf eine Anhörung des Klägers vor dem Erlass des Bescheids verzichtet hatte. Die Aufhebung der bisher unbefristet ausgestellten Ausnahmegenehmigung hatte das Ziel, diese auf nur noch ein Jahr zu beziehen. Auch wurde die Gebühr auf 100 Euro angehoben.

    Gemeinde kompromissbereit

    Nach einer Beschwerde des Klägers zeigte sich die Gemeinde kompromissbereit. Sie bot ihm an, in seinem „besonderen Fall“ die Ausnahmegenehmigung um weitere drei Jahre für nur 70 Euro zu verlängern. Die Marktgemeinde begründete ihr Festhalten an einer Befristung damit, dass die Straßenverkehrsordnung eine Begrenzung auf höchstens drei Jahre vorsieht.

    Auch gab es in der Ausnahmegenehmigung den Zusatz, dass ein Widerruf der Ausnahme „stets“ möglich ist. Zudem sei der Platz beschränkt und es soll im Zuge der „Gleichbehandlung“ auch anderen Bürgern die Möglichkeit geboten werden, ihr Fahrzeug für längere Zeit an der Mainlände abzustellen. Eine weitere Ausnahmegenehmigung für Wohnmobile wurde ohne Rechtsstreit aufgehoben.

    Die Vorsitzende Richterin bestätigte zwar, dass der Widerruf einer Ausnahmegenehmigung nicht „willkürlich“ erfolgen dürfe. Sie sieht jedoch in der gesetzlichen Regelung, eine solche „grundsätzlich“ zu befristen, einen „sachlich tragfähigen Grund“. Aus dem Widerruf sei zudem nicht abzuleiten, dass Wohnmobile an der Mainlände pauschal nicht mehr erwünscht seien. An die Gemeinde gerichtet, kritisierte sie, dass eine Anhörung des Klägers nicht ausreichend stattgefunden habe. Auch sei die rechtliche Begründung, die sich im Bescheid auf einen Satz beschränkt, sehr dürftig ausgefallen.

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