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Zellingen: Gemeinde Zellingen übernimmt Vereinsbeitrag für sozial Schwache nicht

Zellingen

Gemeinde Zellingen übernimmt Vereinsbeitrag für sozial Schwache nicht

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    Ein Bild von der Begegnung TSV Retzbach gegen FV Gemünden/Seifriedsburg am Sonntag, 23. Oktober 2022 in Zellingen.
    Ein Bild von der Begegnung TSV Retzbach gegen FV Gemünden/Seifriedsburg am Sonntag, 23. Oktober 2022 in Zellingen. Foto: Yvonne Vogeltanz

    Soll die Gemeinde für Flüchtlinge und sozial Schwache den Jahresbeitrag eines Vereins übernehmen? Diese Frage wurde vom Zellinger Marktgemeinderat verneint. Vereine sollen zum Jahresende aber die Möglichkeit bekommen, der Gemeinde Beiträge für geflüchtete Personen in Rechnung zu stellen, die sich dauerhaft bei ihnen engagieren.

    Wie Bürgermeister Stefan Wohlfart erklärte, kam der Vorschlag für den Tagesordnungspunkt aus der Kämmerei. In der Diskussion bewertete ihn Gemeinderat Volker Wingenfeld zunächst als löblich, doch dann zeigten sich praktische Probleme. Zum Beispiel, wie "sozial schwach" definiert werden könnte. Hier schlug Jürgen Keller vor, sich an den Definitionen des Sozialgesetzes zu Bildung und Teilhabe zu orientieren. Unklar war zudem auch, um wie viele Personen es sich handeln könnte, was wichtig wäre für die finanziellen Auswirkungen.

    Zwei, drei Geflüchtete würden gern beim TSV Retzbach Fußball spielen

    Als Vorsitzender des TSV Retzbach berichtete Gemeinderat Michael Zull, sozial schwache Personen könnten auf Antrag staatliche Unterstützung zu Vereinsbeiträgen erhalten, geflüchtete Personen allerdings nicht. Interesse, im Verein Fußball zu spielen, hätten bisher zwei bis drei Geflüchtete bekundet.

    Bürgermeister Stefan Wohlfart ging vor allem auf die praktischen Probleme ein: Die Beurteilung, ob jemand sozial schwach oder finanziell leistungsfähig ist, sei nicht Aufgabe einer Kommune. Ihm fehle da auch die Verbindlichkeit. Was einmal ausgerollt ist, sei erfahrungsgemäß auch schwer wieder einzufangen. Zudem wäre der Verwaltungsaufwand für ein gerechtes Vorgehen enorm.

    Die Entscheidung gegen eine grundsätzliche Übernahme von Vereinsbeiträgen und für die Option, Beiträge bei dauerhaftem Engagement von Geflüchteten im Nachgang in Rechnung zu stellen, fiel einstimmig.

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