Nachdem bereits vor Wochenfrist die neuen Gebühren für Wasser und Abwasser beschlossen worden waren, schaffte der Marktgemeinderat nun in seiner jüngsten Sitzung den erforderlichen formalen Rahmen dazu. Dem liegt der dringende Rat der Rechtsaufsicht des Landratsamtes zugrunde, im Zuge des Neuerlasses der Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserversorgungs- und Entwässerungssatzung auch die Stammsatzungen nach den aktuellen Mustersatzungen des Bayerischen Gemeindetages neu zu erlassen.
Burgsinn