Wer als ehrenamtlicher Bürgermeister arbeitet, dem wird eine angemessene "Entschädigung" bezahlt. Diese ist im Gesetz über kommunale Wahlbeamte festgelegt und bewegt sich zwischen 1245,69 und 5979,17 Euro pro Monat, je nach Größe der Gemeinde. In der Sitzung des Gemeinderates hatte dieser die Höhe der monatlichen Entschädigung für den wieder gewählten Rathauschef Peter Paul festzusetzen. Zu Beginn der vergangenen Wahlperiode 2014 legte das Gremium diese Entscheidung noch in nichtöffentlicher Sitzung fest.
Dritter Bürgermeister Hans-Georg Linke, der die Sitzungsleitung für diesen Punkt übernahm, erklärte die Staffelung des monatlichen Entgelts nach der Einwohnerzahl. Mittelsinn liegt unter der 1000er-Grenze, sodass im Gesetz für kommunale Wahlbeamte nach heutiger Fassung der Rahmensatz zwischen 1245 Euro und 3238 Euro läge.
Nach Linkes Worten sei die geringe Einwohnerzahl nicht gleichbedeutend mit einem geringerem Arbeitsanfall und er hielt den Höchstsatz für gerechtfertigt. Einige Räte ergriffen die Initiative und hielten die Höhe des bisher gezahlten Salärs in Höhe von 3077 Euro für ausreichend. Diese Entscheidung fiel mit einer Gegenstimme.
Entscheidung für die Tageslösung
Bei der Festsetzung der Entschädigungen für den zweiten und dritten Bürgermeister ging der Gemeinderat pragmatisch vor. Hierzu erinnerte Peter Paul, dass diesen Ämtern ebenfalls ein Anspruch auf eine Entschädigung zustehe. Hier galt es zwischen einer pauschalen monatlichen Vergütung oder nach Einsatztagen zu unterscheiden.
Einmütig orientierte sich das Gremium nach der seitherigen Praxis und entschied sich bei beiden Ämtern für die Tagelösung. Somit erhält der jeweilig amtierende Bürgermeister pro Vertretungstag 1/30stel der Entschädigung des ersten Bürgermeisters.
Das neue kommunale Gremium gibt sich zu Beginn der Wahlperiode jeweils eine Geschäftsordnung. Diese orientiert sich an einem Muster des Bayerischen Gemeindetages und weicht nur unwesentlich vom seitherigen Regelwerk ab, sagte Paul. Als gravierende Änderung findet ein neues Ratsinformationssystem Einzug, in welchem die digitale Information der Räte und der Verzicht auf Papier im Mittelpunkt stehen. In Kürze wird diese Technik im Mittelsinner Gremium Einzug halten. Einstimmig segnete das Gremium die neue Geschäftsordnung ab.
Höhe des Sitzungsgelds wird beibehalten
Das gleiche grüne Licht erhielt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, in welcher das Sitzungsgeld für die Gemeinderäte wie in der vergangenen Amtsperiode bei 25 Euro belassen wurde.
Der Gemeinderat unterzog die Jahresrechnung 2019 in seiner Zusammenkunft am 9. Juni einer stichprobenartigen Prüfung und nahm keinerlei Beanstandungen oder Anmerkungen vor. Bürgermeister Peter Paul freute sich über ein deutlich besseres als das geplante Ergebnis.
So präsentiert sich der Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen mit je 1,739 Millionen Euro und der Vermögensetat schloss mit je knapp 758 000 Euro. Es gelang einen Zuführungsbetrag von rund 227 000 Euro an den Vermögenshaushalt zu erwirtschaften, sodass nur ein Betrag von 278 000 Euro aus der Rücklage entnommen werden musste. Ursache ist eine deutlich bessere Gewerbesteuereinnahme und verschiedene Einsparungen. In der Haushaltsplanung war noch ein Griff in die Rücklagen von 648 000 Euro für den Haushaltsausgleich eingestellt.